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Informationen zum „Bau-Turbo“

Weitreichende Änderungen im Hinblick auf Nachverdichtung, das Bauen im Bestand und den Umgang mit planungsrechtlichen Ausnahmen

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Bundesregierung hat am 19. Juni 2025 den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen – eine umfassende Reform des Baugesetzbuchs mit dem Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau spürbar zu beschleunigen.

Die Reform bringt weitreichende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Nachverdichtung, das Bauen im Bestand und den Umgang mit planungsrechtlichen Ausnahmen.

Weitere Informationen zur Reform finden Sie auf der Website der Bundesregierung:

Fragen und Antworten bietet das BMWSB unter folgendem Link:

veröffentlicht am 16.07.2025 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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