KfW-Programm „Erneuerbare Energien“
Bund erhöht Fördervolumen für das so genannte „Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien“, weitere Erhöhung in 2009 bereits vereinbart
Erstmalig sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gesetzlich verankert worden. Die neuen Richtlinien für 2008 gelten daher unbefristet. Die Haushaltsmittel werden im Jahr 2008 von 213 Millionen Euro auf bis zu 350 Millionen Euro aufgestockt. Ein Teil dieser Bundesmittel wird für Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien verwendet. Ein anderer Teil fließt in die Zuschussförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, mit der insbesondere kleine Solarkollektoranlagen und kleine Biomasseanlagen gefördert werden.
Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen im KfW-Programm „Erneuerbare Energien“, den Förderbedingungen und geplanten neuen Verwendungszwecken finden Sie auf den Internetseiten der KfW oder im Infocenter der KfW Förderbank unter der Servicenummer 01801-335577.