Klares „Nein“ zu IKEA in Erfurt-Schmira
Stellungnahme der Ingenieurkammer und Architektenkammer im Rahmen der Anhörung zur Änderung (Teilfortschreibung) des RROP MT
Erfurt, 22.04.2003
Gemeinsame Stellungnahme der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen im Rahmen der Anhörung zur Änderung (Teilfortschreibung) des RROP MT für den Raum im Westen der Landeshauptstadt Erfurt
Nach sorgfältiger Prüfung der uns zur Stellungnahme vorgelegten Unterlagen sowie nach einer nochmaligen gründlichen Ortsbesichtigung nehmen beide Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts einvernehmlich wie folgt Stellung:
Die vorgelegte Änderung des RROP MT für den Raum im Westen der Landeshauptstadt Erfurt wird durch die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen mit großen Bedenken gesehen und deshalb abgelehnt. Die Anregungen entnehmen Sie nachfolgender Stellungnahme.
Den Änderungen zur Ausweisung einer Flughafen-Vorbehaltsfläche im RROP MT wird von beiden Kammern aus den Anregungen in der Anhörung zur Änderung zugestimmt.
Begründung:
Mit dem Antrag auf Ausnahme vom RROP MT verlangt die Stadt Erfurt die Aufhebung aller grundlegenden Stra-tegien der Raumordnung in Mittelthüringen. Am westlichen Siedlungsrand der Großstadt Erfurt würde auf diese Weise eine in jeder Beziehung höchst bedenkliche Entwicklung sanktioniert. Dies gilt insbesondere für die ange-strebte Heilung bereits vorhandener gravierender Schädigungen von Siedlungsstruktur und Ökologie, Landschaft und Wirtschaftsstruktur. Auch würde eine solche Ausnahme spätere ähnliche Anträge anderer Gebietskörper-schaften, nicht nur in MT, von vorn herein sanktionieren.
Die von der Stadt Erfurt vorgelegten Begründungen für die beantragte Ausnahme sind nicht nachvollziehbar und für eine Abwägung der offenbaren Nachteile mit den erwarteten Vorteilen nicht hilfreich.
Die AKT und die IngKTh lehnen deshalb im Vollzug der ihnen übertragenen fachlichen Verantwortung für das Gemeinwohl den Antrag auf Ausnahme für die Ansiedlung eines IKEA-Marktes, eines Autohofes und eines Auto-hauses am westlichen Siedlungsrand der Stadt Erfurt ab.
Obwohl die Schädigungen für die IKEA-Ansiedlung samt Ergänzungen und die Flughafenerweiterung gleicher-maßen zutreffen, wird die Flughafenerweiterung differenzierter betrachtet und findet eine Zustimmung der Kam-mern.
Für die Stellungnahme der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen sind im Einzelnen folgende Gesichtspunkte ausschlaggebend:
1. Planänderung zugunsten eines IKEA-Marktes, eines Autohofes und eines Autohauses am Makrostandort „Luisenhof“
Allgemeines
Zunächst widersprechen wir der Feststellung, beim Luisenhof handele es sich um einen städtebaulichen Missstand, der mit Hilfe der o.g. Vorhaben behoben werden müsste oder behoben werden würde. Vielmehr ist der Luisenhof als ein sog. Vorwerk zur Erhöhung der Rationalisierung der Landwirtschaft entstanden. Daran ändert auch die gegenwärtige andersartige Nutzung nichts. Wie bekannt, ist die Stadt Erfurt von mehreren solcher Vorwerke umgeben, die alle nicht zum Kristallisationspunkt einer andersgearteten städtebaulichen Entwicklung herangezogen wurden. Das BauGB deckt solche Bauten im Außenbereich ausdrücklich ab und gestattet auch deren Neuanlage. Diese kleine bebaute Insel ist in den geplanten „Großräumigen Grünzug 3“ eingebettet und ist dort durchaus nicht störend, sofern seine weitere räumliche Ausdehnung mit einer anderen als der lt.BauGB zugelassenen Nutzungsart verhindert wird.
Die Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat sich im Verlauf ihrer Zusammenarbeit auf strategische Prinzipien für eine vernünftige, die Belange von Raumordnung, Siedlungsstruktur, Ökologie usw. begünstigenden, fördernden und schützenden Entwicklung geeinigt. Aus unserer fachlichen Sicht waren solche Prinzipien als Grundlage des gemeinsamen Handelns der Gebietskörperschaften dringend geboten, um die gravierenden Fehlentwicklungen der ersten Jahre nach der Wende zu beenden, negative Auswirkungen schrittweise zu glätten und vor allem neue Fehlentwicklungen mit aller Konsequenz zu verhindern. Die politischen Mandatsträger haben sich verpflichtet und sind durch ihr Mandat verpflichtet, diese raumordnerische Strategie zum allgemeinen Wohl auch durchzusetzen. Der uns zur Stellungnahme vorgelegte Antrag der Stadt Erfurt auf Planänderung zielt darauf ab, alle vereinbarten raumordnerischen Strategien im Raum westlich von Erfurt außer Kraft zu setzen und eine gänzlich andere, längst überwunden geglaubte Entwicklung einzuleiten. Unsere fachliche und auch politische Verantwor-tung lässt es nicht zu, diesem Antrag zuzustimmen. Da unsere Ablehnung eine grundsätzliche ist, gehen wir in der weiteren Stellungnahme nur teilweise auf die einzelnen Antragspunkte ein.
Einzelne Gesichtspunkte des Antrages auf Planänderung
Die Stadt Erfurt besteht auf der Zulassung eines IKEA-Möbelhauses an einem nichtintegrierten Standort und begründet dies mit der Bedeutsamkeit für das Image der Stadt. Ein Nachweis, warum diese Imageaufwertung eintritt, wird nicht gegeben. Bekannter Weise verbindet sich mit dem Namen IKEA ein gewisser Kultstatus. Daraus leitet sich aber noch keine Notwendigkeit ab, auf Nachhaltigkeit angelegte raumordnerische Strategien aufzugeben. In der Abwägung zwischen dem Erwerb eines Kult-Status und dem Schutz bzw. der Entwicklung auf den Zeitraum von Jahrhunderten angelegten landschaftlichen Entwicklung kann die Entscheidung eigentlich nur für die Landschaft fallen.
Die Ansicht, der Status eines Oberzentrums würde durch eine bestimmte Handelsmarke begründet, erscheint uns bedenklich. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem der Name der Gemeinde mit dem Namen einer Handelsmarke verbunden würde (z.B. „Leipzig – IKEA-Stadt“ o.ä. Selbst kleine Orte gehen ein solches Junktim nicht ein (z.B. Walldorf-Gemeinde eines IKEA-Marktes “o-ä.). Vielmehr sehen wir andere Faktoren, die ein Oberzentrum stärken. Dies sind vor allem gewerbliche Ansiedlungen, aber diese stehen nicht zur Disposition.
Die beantragte Ausnahme wird hinsichtlich der wirtschaftlichen Notwendigkeit ebenfalls nicht begründet. Eine solche Begründung ist aber für die vorgeschlagenen gravierenden Änderungen des RROP MT ausschlaggebend. Alle vorliegenden Prognosen gehen von einer nachhaltigen Bevölkerungsabnahme aus, die sich ab etwa 2010 erheblich beschleunigen wird. Dies trifft nicht nur auf die Stadt Erfurt, sondern auch auf die Region zu. Damit sinken zugleich die Kaufkraft und die wirtschaftliche Basis eines vierten Möbelmarktes.
Wer bereits bestehende IKEA-Märkte und deren Sortiment kennt, weiß, dass gerade IKEA mehr als alle anderen Möbelsortimenter zentrumsrelevante Sortimente führt und damit zu einer schwerwiegenden Konkurrenz für den innerstädtischen Einzelhandel wird. Alle bisherigen Aussagen der Stadt Erfurt und der Region laufen darauf hinaus, alles, wirklich alles zum Schutz der Innenstädte zu tun und deren Kompaktheit in wenigstens bescheidenem Umfang zu sichern. IKEA stellt diese Proklamation infrage.
Im Umfeld der Stadt Erfurt befinden sich, ebenfalls an nichtintegrierten Standorten bereits drei ähnlich große Möbelhäuser mit ähnlichem Sortiment. Insbesondere das Möbelhaus bei Egstedt/Waltersleben stellt bereits eine schwere Abweichung von den Prinzipien des RROP MT dar, weil es im Verbindungsbereich dreier Landschaftsschutzgebiete situiert wurde.Es ist deshalb schwer nachvollziehbar, warum diese Politik fortgesetzt werden soll. Die Einwohnerentwicklung, gerastert mit der Entwicklung der Kaufkraft, lässt die sichere Prognose zu, dass nach dem bereits erfolgten Leerfall des (integrierten) Möbelhauses in der Geraaue nördlich von Erfurt mittelfristig mindestens eines der drei vorhandenen nichtintegrierten Möbelhäuser leer fallen dürfte. Die Zulassung eines vierten nichtintegrierten Standortes verschärft diese Konfliktsituation, beschleunigt den Prozess des Leerfalls und provoziert den Leerfall eines zweiten der bereits vorhandenen großen Möbelhäuser. Für den Abbruch und die Renaturierung der Leerstände sind keine realistischen Verbindlichkeiten herstellbar. Eine geordnete Raumordnung kann eine solche Entwicklung nicht begünstigen. Der in Ihrem Material aufgeführte Text ist Begründung dafür genug, während die Begründung für die beantragte Ausnahme auf wenigen Zeilen ohne jeden rationalen Gehalt zusammengedrängt ist.
Ähnlich verhält es sich mit dem Autohof, dessen Aufhänger mit sehr viel gutem Willen die Autobahn sein könnte. Nach den in der Bundesrepublik üblichen Planungsprinzipien im Autobahnbau gibt es eine Hierarchisierung der Autobahnraststätten. Danach sichern die Autobahnraststätten und –höfe die Grundversorgung der Reisenden, während die sog. Autohöfe Ergänzungsfunktion haben. Um die Notwendigkeit eines Autohofes beurteilen zu können, müsste der Antrag der Stadt Erfurt mindestens nachweisen, dass im weiten Umland des beantragten Autohofes eine Unterversorgung mit Autobahnraststätten vorliegt. Da die A 71 noch im Bau ist, wären ersatzweise die Planungen des Autobahnamtes heranzuziehen.
Für das Autohaus an dieser Stelle gibt es dagegen überhaupt keine Begründung. Autohäuser können ohne jeden Verlust an Geschäftstätigkeit an mehreren anderen Stellen der Stadt auf genehmigungsreifen Flächen eingeordnet werden.
Ein funktioneller oder sonst gearteter Zusammenhang mit einem Autohof oder mit dem IKEA-Markt ist nicht erkennbar. Vielmehr liegt die Vermutung eines vor dem Genehmigungsverfahren gegebenen Versprechens nahe.
Die Vorhaben sollen im westlichen Sektor der Stadt Erfurt eingeordnet werden. Es ist dies der letzte von der Stadt in die freie Landschaft abstrahlende Raumsektor Erfurts. In Ihrem Papier weisen Sie auf die große Bedeutung gerade dieses Sektors für die Klimatisierung der Stadt hin. Dies gilt insbesondere für die Kaltluftzufuhr (für die beispielsweise im Zuge der Querspange extra ein kostenträchtiges Brückenbauwerk errichtet wurde,) und die Verbesserung der Kulturlandschaft. Die vorgesehene Fläche hat im Rahmen der Entwicklung Regionaler Grün-züge (hier RGZ 3) beste Voraussetzungen für eine verhältnismäßig komplexe, hochwertige und nachhaltige Rea-lisierung. Die vorgesehenen Vorhaben setzen dieses Ziel praktisch außer Kraft. Alle, gerade in Erfurt in der Ver-gangenheit heiß diskutierten, durch Infrarot-Luftbilder untersetzten Restriktionen gerade in diesem Raum, sind für den aktuellen Antrag nicht mehr relevant. Die Menge des erwarteten Verkehrs und die von ihm erzeugte Luftbelastung hat freie Bahn in die Erfurter Senke. Falls die bisherigen Argumente für einen Schutz gerade dieses Raumes seriös und ernst gemeint waren, muss die RROP MT alles daran setzen, diese Fehlentwicklung im Interesse und zum Schutz der Stadt Erfurt zu verhindern.
Die zwischen Erfurt und Gotha ausgeräumte Ackerlandschaft hat gerade mit dem Nessegebiet und den Senken von Apfelstädt und Gera hervorragende Ansatzpunkte der Vernetzung. Diese wird vollständig aufgegeben und der Status quo fixiert. Die Chancen eines Großstadtumfeldes liegen aber gerade in einem Qualitätszuwachs der sie umgebenden Landschaft. Die Landschaftsplanung der letzten Jahre ist von einer Wende gerade auf diese Zielstellung hin gekennzeichnet (Leipzig, München, Freiburg, Ruhrgebiet) Die Initiative „Bundesstiftung Baukultur“ der Bundesregierung hat ebenfalls genau diese Zielsetzung als ihre Aufgabe postuliert. Die Architektenkammer Thüringen hat mit großer Unterstützung des Freistaates Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen eine eigene „StiftungBaukultur Thüringen“ gegründet. Damit hat sie die Verpflichtung übernommen, ernsthafte Beiträge für eine nachhaltige Entwicklung der Baukultur zu fördern. Die beantragte Planänderung der Stadt Erfurt wird von uns allen einvernehmlich nicht als ein solcher Beitrag zur Baukultur angesehen. Deshalb können wir ihn nicht fördern. Vielmehr müssen wir aus unserer fachlichen Verantwortung heraus die RROP MT auffordern, dem An-trag der Stadt Erfurt nicht zuzustimmen.
Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen auch deshalb nicht für verantwortbar, weil sie nicht so überzeugend begründet werden, dass sie wenigstens als Kompromiss akzeptabel wären. Sollte es sich jedoch um eine politische Entscheidung handeln, dann sollte dies um der Wahrhaftigkeit willen auch so gesagt werden. Da es sich um eine „Planungsgemeinschaft“ handelt, müssen auch andere, integrierte Standorte, auch in anderen Kreisen, z.B. im Ilmkreis in Betracht gezogen und mit IKEA verhandelt werden. Sollte sich dabei wirklich kein Kompromiss erzielen lassen, ist aus unserer Sicht im Abwägungsverfahren den vereinbarten raumordnerischen Strategien der Vorzug zu geben, weil sie vernünftig und nachhaltig , also politisch verantwortbar sind.
Aus den genannten Gründen und Bedenken lehnen die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen einvernehmlich die vorgelegten Änderungen ab.
2. Planänderung zugunsten einer Vorbehaltsfläche für den Flughafen
Die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen bewerten dem Grunde nach die vorgeschlagene Änderung nicht anders als beim Vorhaben gem. Pkt.1. Im Hinblick auf die ökologischen Folgen einer neuen Start- und Landebahn werden keine Begründungen vorgebracht. Da jedoch die tatsächliche Entwicklung des Flughafens Erfurt entgegengesetzt der im vorliegenden Material dargelegten Entwicklung verläuft und die in der Realisierung befindlichen Flughäfen in Kassel und Altenburg sowie der Ausbau des Flughafens Halle/Leipzig für einen Passagierausgleich in der Fläche sorgen werden, dürfte die Planänderung eher symbolischen Charakter haben und weit von der Umsetzung entfernt sein. Dem entsprechen auch die erheblichen Kapazitätsreserven des derzeitigen Flughafens, die nach der Publizierung der Flughafen-Geschäftsführung eine Vervielfachung der derzeitigen Flugbewegungen zulassen.
Insofern ist die Flächenfreihaltung strategisch kein Fehler und behindert die Belange der Kulturlandschaft, des Schutzes des Bodens nicht. Eine Bremse in der Siedlungsentwicklung auf der freizuhaltenden Fläche stimmt mit den Zielen des RROP MT überein.
Aus diesen Anregungen heraus stimmen die Architektenkammer Thüringen und Ingenieurkammer Thüringen der Ausweisung eine Flughafen-Vorbehaltsfläche und deren Ausweisung im RROP MT zu.