Klimaschutzprogramm 2026: Gebäudebereich bleibt Leerstelle – am Gebäudemodernisierungsgesetz entscheidet sich die Zielerreichung
Mitteilung der Bundesarchitektenkammer
Mit dem Klimaschutzprogramm 2026 legt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket vor. Die Projektionsdaten zeigen jedoch: Die Zielerreichung wird vor allem durch Übererfüllungen in anderen Sektoren abgesichert. Der Gebäudebereich bleibt der zentrale Problembereich.
Der Gebäudesektor verfehlt seine Emissionsziele deutlich und weist bis 2030 eine kumulierte Lücke von rund 110 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten auf. Gleichzeitig stabilisieren vor allem Energiewirtschaft und Industrie die Gesamtbilanz.
Die Bundesarchitektenkammer hat bereits konkrete Regelungsbausteine für ein wirksames und praxistaugliches Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, welches einen wesentlichen Beitrag leisten kann.
Gebäudebereich als Achillesferse der Klimaziele
Der Gebäudebereich ist der entscheidende Hebel für die Erreichung der Klimaziele – und zugleich ihre größte Schwachstelle. Anders als in anderen Sektoren wirken Maßnahmen hier langfristig. Planungs-, Investitions- und Umsetzungszyklen erstrecken sich über Jahre oder Jahrzehnte. Kurzfristige Nachsteuerung ist deshalb kaum möglich.
Umso wichtiger sind klare, verlässliche und langfristig angelegte Rahmenbedingungen, die Planung und Investitionen tatsächlich in Richtung Treibhausgasminderung lenken.
Leerstelle im Klimaschutzprogramm
Das Klimaschutzprogramm beschreibt die Herausforderungen im Gebäudebestand. Es bleibt offen, wie die notwendigen Emissionsminderungen konkret erreicht werden sollen. Die zentrale Leerstelle liegt in der fehlenden Konkretisierung der ordnungsrechtlichen und steuernden Instrumente.
Der entscheidende Hebel hierfür ist das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Gebäudemodernisierungsgesetz als Schlüssel
Mit der Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes wird sich entscheiden, ob die Emissionsminderungen im Gebäudebereich tatsächlich realisiert werden können. Es braucht eine konsistente und verlässliche Steuerungslogik, die Investitionen gezielt in den Gebäudebestand lenkt, Planungssicherheit schafft und die tatsächliche Minderung von Treibhausgasen sicherstellt.
Wirtschaftliche Dimension und Planungsrealität
Für die Planungs- und Baupraxis ist die politische Rahmensetzung von zentraler Bedeutung. Architekturbüros und Planungsunternehmen haben in den vergangenen Jahren gezielt in Kompetenzen für klimafreundliches und nachhaltiges Bauen investiert. Etwa in Qualifizierung, Methoden und Spezialisierung.
Unklare oder wechselnde politische Signale gefährden diese Entwicklung. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen droht, dass bereits getätigte Investitionen ihre Wirkung nicht entfalten können.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
„Der Gebäudebereich ist die Achillesferse der Klimaziele und zugleich die größte Leerstelle im Klimaschutzprogramm. Planungsbüros investieren seit Jahren in klimafreundliches und nachhaltiges Bauen sowie in neue Kompetenzen und Spezialisierungen. Dafür brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen. Wenn die politische Richtung unklar bleibt, laufen diese Investitionen ins Leere. Das Gebäudemodernisierungsgesetz muss jetzt klare, langfristige Leitplanken setzen. Mit einem konsequenten Fokus auf den Bestand und auf wirksame Treibhausgasminderung.“
Konkrete Vorschläge liegen vor
Die Bundesarchitektenkammer hat konkrete Regelungsbausteine vorgelegt, die zeigen, wie die notwendige Minderung im Gebäudebestand systematisch, planbar und praxistauglich erreicht werden kann.
Lesen Sie hier: https://bak.de/wp-content/uploads/2026/03/BAK-Regelungsbausteine-zum-GMG.pdf