Landesinvestitionsprogramm für den Mittelstand (LIP)
Die komplette Richtlinie sowie die Antragsunterlagen sind erhältlich bei der Thüringer Aufbaubank
Tel. 0361/7447-183
Fax 0361/7447-231
Zum 1.6.2002 wurde eine neue Richtlinie zum LIP in Kraft gesetzt. Damit werden die Möglichkeiten der Investitionsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen erweitert.
Neben der Unterstützung von Investitionsvorhaben, die zur Schaffung von Ausbildungsplätzen beitragen, ist ein neuer Schwerpunkt des LIP die Förderung von Existenzgründungsvorhaben. Gefördert werden Existenzgründer, die sich erstmals selbständig machen. Der Fördersatz wurde erhöht auf bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einhaltung der bisherigen Maximalhöhe des Investitionszuschusses von 25000 €. Die zuwendungsfähige Investitionssumme muss aber weiterhin mindestens 10000 € betragen.