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LEG-Verträge: Kein Handlungsbedarf

Vor einigen Wochen hat die Geschäftsstelle per Fax die freischaffenden Architekten und Berufsgesellschaften zu ihren Erfahrungen im Abschluss von Architektenverträgen mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH befragt. Anlass waren mehrere Anfragen und Probleme aus der Rechtsberatung seitens der Mitglieder zur Staffelung von Verträgen, Honoraransprüchen und der VOF-Anwendung. Im Ergebnis der Befragung zeigt sich, dass die der Kammer bekannten Fälle nur Einzelfälle sind und keine weiteren allgemeinen Probleme aufgezeigt wurden. Der Präsident Hartmut Strube nutzte das Ergebnis der Umfrage, um im Gespräch mit der Geschäftsführung der LEG die Problemfälle auszuwerten und die konstruktive Zusammenarbeit der Kammer als Berufsstandsvertretung und Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der LEG als landeseigene Gesellschaft fortzuführen.

veröffentlicht am 21.05.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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