Listen der Nachweisberechtigten
Stand 13.03.2006
In den Listen der Nachweisberechtigten nach ThürBauO §63 sind mit Stand 13.03.2006 insgesamt eingetragen:
vorbeugender Brandschutz: 221
Standsicherheit: 574
Wärmeschutz: 600
Die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz, Standsicherheit und Wärmeschutz finden Sie unter: www.thueringer-bauordnung.de
Die Fachplaner können geographisch und thematisch oder nach Stichwort/ Nachname gesucht werden.
Hinweise zur Antragstellung
Die Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten gemäß ThürBauO erfolgt ausschließlich auf Antrag. Personen, die das Zertifikat als Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz oder das Zertifikat zum EnergieBeraterBau im Rahmen der Weiterbildung der AKT und IKT erworben haben, müssen ebenfalls den entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsformulare zur Eintragung in die Listen finden Sie unter auf unserer Website in der Rubrik Aktuell/ Nachweisberechtigte.
Die zusätzlichen Eintragungsmöglichkeiten für thüringische Nachweisberechtigte in der Standsicherheit, im Wärmeschutz und im vorbeugenden Brandschutz bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (Beitrag wurde in der Ausgabe 8/05 veröffentlicht) sind ebenfalls nachzulesen unter Aktuell/ Nachweisberechtigte/ Meldungen.
Fortbildungsnachweis für Nachweisberechtigte
In der Verwaltungsvereinbarung zwischen der AKT und IKT wurde für die Nachweisberechtigten ein jährlicher Fortbildungsnachweis festgelegt. Die gelisteten Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz und Wärmeschutz werden gebeten, mittels Formblatt „Erklärung“ jährlich den Nachweis zur Fortbildung zu führen und an die AKT zu senden. Auf den Hinweis in der Eintragungsurkunde wird Bezug genommen. Die gelisteten Nachweisberechtigten für Standsicherheit bitten wir, sich an die IKT zu wenden.
Die Formblätter für Brand- und Wärmeschutz sind finden Sie ebenfalls in der Rubrik Aktuell/ Nachweisberechtigte/ Eintragung.