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Mehr soziale Gerechtigkeit im Wohnungsbau

Achim Großmann

Der Weg für mehr soziale Gerechtigkeit im Wohnungsbau ist nun frei.

Das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts ist heute verkündet worden. Es wird daher wie vorgesehen am 1. Januar 2002 in Kraft treten. "Damit ist der Weg frei für die grundlegend neugestaltete Förderung der Wohnungsversorgung von Haushalten, die auf dem Wohnungsmarkt Probleme haben", sagte Achim Großmann Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Mit dem Gesetz wird der bisherige soziale Wohnungsbau zu einer sozialen Wohnraumförderung weiterentwickelt, in die der vorhandene Bestand an Wohnungen stärker einbezogen wird. Maßnahmen der Wohnraumversorgung werden künftig nicht nur durch Förderung des Neubaus, von Wohnungen getroffen, sondern auch der Modernisierung von Altbauten, des Erwerbs von Belegungsrechten zu Gunsten Wohnungssuchender sowie des Kaufs einer Gebrauchtimmobilie für Selbstnutzer. Mit einem neuen Haushaltsbegriff, der Berücksichtigung ökologischer Belange und der Anforderungen des barrierefreien Bauens wird die neue soziale Wohnraumförderung den gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen und heutigen Anforderungen an ein modernes Fördergesetz gerecht. Der vorhandene Bestand an Sozialmietwohnungen bleibt weiter gesichert. Die Mietpreisvorteile bleiben den Sozialmietern erhalten. Für die Wohnberechtigung gelten auch hier die neuen Einkommensgrenzen. Zu Gunsten sozial stabiler Bewohnerstrukturen können Belegungs- und Mietbindungen von Sozialmietwohnungen auf andere Wohnungen übertragen werden.

veröffentlicht am 22.10.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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