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Mittelstandsorientierte Beratungsförderung durch RKW Thüringen GmbH

1. Kurzzeitberatungen

1.1 Betriebswirtschaftliche Beratung einschließlich Qualitätssicherung

Antragsberechtigt: Thüringer KMU und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe.
Die Zuwendung kann bei einzelbetrieblichen Beratungen mit gleichem Beratungsgegenstand für max. 10 TW/Jahr gewährt werden. Sie beträgt bis zum 75% des vom Berater in Rechnung gestellten Honorars (einschließlich Nebenkosten), höchsten jedoch 400,00 €/TW.

1.2 Gruppenberatung (Betriebswirtschaftliche Beratung)

Antragsberechtigt: Unternehmenskooperationen von mindestens fünf Thüringer KMU.
Die Zuwendung kann für max. 10 TW/Jahr gewährt werden. Sie beträgt bis zu 90% des Beraterhonorars (einschließlich Nebenkosten), höchstens jedoch 480,00 €/TW.

1.3 Internetberatung (Beratung zur Erstellung von web-sites im Internet)

Antragsberechtigt: Thüringer KMU und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe.
Die Zuwendung kann für max. 10 TW/Jahr gewährt werden. Sie beträgt bis zu 75% des Beraterhonorars, höchstens jedoch 400,00 €/TM.

1.4 e-commerce-Beratung (Beratung zur Erstellung von web-stores im Internet)

Antragsberechtigt: Thüringer KMU und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe.
Die Zuwendung kann für max. 10 TW/Jahr gewährt werden. Sie beträgt bis zu 75% des Beraterhonorars (einschließlich Nebenkosten), höchstens jedoch 400,00 €/TW.

1.5 Groß- und Außenhandel, Einzelhandel, Hotel- und Gaststättenwesen

Antragsberechtigt: Thüringer KMU der entsprechenden Bereiche.
Die Zuwendung kann für max. 10 TW/Jahr gewährt werden. Sie beträgt bis zu 75% des Beraterhonorars (einschließlich Nebenkosten), höchstens jedoch 400,00 €/TW.

2. Co-Managementberatung

Zuwendungsfähig ist in der Regel der Einsatz eines Experten im Unternehmen für die Dauer von 6 Monaten im Kalenderjahr.
Die Zuwendung beträgt bis zu 50% des vom Berater in Rechnung gestellten Honorars (einschließlich Reisekosten), höchstens jedoch 200,00 €/TW.

3. Beratung im Rahmen des Arbeitskreises „Alt hilft Jung im RKW Thüringen“ (Seniorenberatung)

Die Zuwendung für Beratungen mit gleichem Beratungsgegenstand kann gewährt werden für max. 10 TW/Jahr. Sie beträgt bis zu 75% der pauschalierten Aufwendungen (einschließlich Reisekosten) der Seniorenorganisation, höchstens jedoch 150,00 €/TW.


Die genannten Förderbedingungen basieren auf der „Richtlinie zur Förderung der Beratung sowie des Managementeinsatzes in kleinen und mittleren Unternehmen und zur Beratung und Qualifizierung von Existenzgründern (Beratungsrichtlinie)“

vom 09.11.2001

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur



4. EMAS-express (Beratung zur Einführung eines kombinierten Umwelt- und Qualitätsmanagementsystems)

Antragsberechtigt: Thüringer KMU und Verbände/Einrichtungen/Organisationen.
Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,00 €.


Die genannten Förderbedingungen basieren auf der „Richtlinie für die Förderung der freiwilligen Teilnahme von Unternehmen/Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement sowie für die Förderung von Projekten zur Verbesserung von Umweltauswirkungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in KMU“

vom 20.02.2001

Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt



RKW Thüringen GmbH
Konrad-Zuse-Straße 5
99099 Erfurt
Tel.: 0361/5 51 43-14
Fax: 0361/5 51 43-27
http://www.rkw-thueringen.de
e-mail: info@rkw-thueringen.de

veröffentlicht am 07.01.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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