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Nachbesetzung Vorstand

Bekanntmachung des Wahlvorstandes

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Durch den bedauerlichen Tod von Klaus Sorger endete vorzeitig die Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung und im Vorstand (§ 23 Abs. 5 ThürAIKG).

Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Wahlordnung wird das Amt in der Vertreterversammlung mit dem/der im Wahlergebnis zur Vertreterversammlung 2018 Nachfolgenden besetzt. Da im Wahlbezirk 9: Fachrichtung Architektur (Hochbau) kein/e Nachfolgekandidat/in festgestellt werden konnte, bleibt der Sitz in der Vertreterversammlung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 Wahlordnung bis zur Neuwahl unbesetzt.

Nach dem Wahlergebnis zum Vorstand 2018 wurde als Nachfolgekandidat der Weimarer Architekt i. R. Dr.-Ing. Hannes Hubrich festgestellt. Herr Dr.-Ing. Hubrich hat das Amt angenommen.

RA Dirk Weber,
Vorsitzender des Wahlvorstandes 2018

veröffentlicht am 14.07.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Kammergremien

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