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Nachweis Ihrer Fortbildungen für 2024/2025

In eigener Sache

AKT Plakette neu, Bild: AKT

Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum 31. Dezember 2025 endet der aktuelle zweijährige Fortbildungszeitraum 2024/2025. Damit rückt auch die Überprüfung der Erfüllung der Fortbildungspflicht im Januar 2026 näher. Gemäß der geltenden Fortbildungsordnung haben Kammermitglieder innerhalb von zwei Jahren 48 Fortbildungsstunden (à 45 Minuten) zu absolvieren und nachzuweisen.

Die Fortbildungspflicht ist eine der gesetzlich verankerten Berufspflichten nach dem Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz – vergleichbar mit den Fortbildungspflichten in anderen freien Berufen wie Arzt oder Fachanwältin.

Als Selbstverwaltungsorgan ist die Kammer verpflichtet, die Einhaltung der Fortbildungspflicht regelmäßig zu überprüfen. Dies geschieht durch eine zufällige Stichprobe von zehn Prozent der fortbildungspflichtigen Mitglieder. Damit dieser Prozess für alle Beteiligten möglichst reibungslos verläuft und der Verwaltungsaufwand gering bleibt, bitten wir Sie höflichst, Ihre Fortbildungsnachweise bis zum 31. Dezember 2025 im internen Mitgliederbereich Meine AKT hochzuladen. Bitte nehmen Sie sich dafür die notwendige Zeit – so stellen Sie sicher, dass Ihr Fortbildungskonto vollständig ist und es im Falle einer Überprüfung keine Verzögerungen gibt.

Bei Fragen zur Fortbildungspflicht oder zum Nachweisverfahren unterstützt Sie das Team der Geschäftsstelle sehr gern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kammervorstand

Interner Mitgliederbereich:
www.architekten-thueringen.de/meine-akt/

veröffentlicht am 18.10.2025 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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