Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise nach ThürBO
Mitteilung der Geschäftsstelle
Anträge auf Eintragung als Nachweisberechtigter für Wärmeschutz bitten wir bis spätestens 17.09.2010 und Anträge auf Eintragung als Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz bis spätestens 16.10.2010 bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen einzureichen.
Anträge auf Eintragung als Nachweisberechtigter für Standsicherheit sind an die Ingenieurkammer Thüringen zu richten.