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Neue Corona-Arbeitsschutzregel

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht

Information, Bild: AKT

Am 20. August 2020 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel im Ministerialblatt bekanntgegeben, die Konkretisierungen der allgemeinen Regelungen zum Arbeitsschutz enthält.

Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente.

Bei Anwendung der Regel sollen Arbeitgeber – dazu zählen auch Architektur- und Stadtplanerbüros, aber auch alle Betriebe und Unternehmen auf Baustellen – sowie Planer, die mit Umstrukturierungen von Arbeitsstätten beauftragt sind, davon ausgehen können, dass die entsprechenden rechtlichen Anforderungen nach den Arbeitsschutzverordnungen erfüllt werden.

Zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (www.baua.de)

veröffentlicht am 21.08.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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