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Neue EU-Schwellenwerte

Gültig ab 1. Januar 2026

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Am 23.10.2025 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht (hier abrufbar).

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):

  • 5.404.000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen
  • 140.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden
  • 216.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen subzentraler öffentlicher Auftraggeber

Weitere Informationen zur Vergabe von Planungsleistungen finden Sie auf der Website der Bundesarchitektenkammer.

Hintergrund

Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.

veröffentlicht am 31.10.2025 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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