Neue EU-Schwellenwerte
Gültig ab 1. Januar 2026
Am 23.10.2025 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht (hier abrufbar).
Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):
- 5.404.000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen
- 140.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden
- 216.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen subzentraler öffentlicher Auftraggeber
Weitere Informationen zur Vergabe von Planungsleistungen finden Sie auf der Website der Bundesarchitektenkammer.
Hintergrund
Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.