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Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Berufspraxis

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Schwellenwerte bestimmen, ab welchen netto-Auftragswerten ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Eine derartige Anpassung erfolgt per EU-Verordnung turnusgemäß alle zwei Jahre. Den Schwellenwerten liegen sogenannte Sonderziehungsrechte zugrunde, und diese hängen vom Euro-Kurs ab. Daher macht sich dessen derzeitige Kursentwicklung auch bei den Schwellenwerten bemerkbar, welche nunmehr angehoben wurden.

Die neuen Schwellenwerte sind:

  • für Bauaufträge: 5.000.000 Euro,
  • für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000 Euro,
  • für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen: 400.000 Euro,
  • Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden: 130.000 Euro.

Grundsätzlich haben die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte unmittelbare Geltung für das Vergaberecht. Jedoch können die Mitgliedstaaten „strengere“, d. h. niedrigere Schwellenwerte vorgeben. Dies ist in Deutschland vorläufig hinsichtlich der Vergabeverordnung der Fall.

Aufgrund der von der EU-Kommission zum 01.01.2012 erhöhten EU-Schwellenwerte gelten zunächst die Schwellenwerte der aktuellen Vergabeverordnung (VgV) über den 31.12.2011 hinaus weiter, da diese niedriger und somit „strenger“ als die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte sind. Erst wenn eine entsprechende Änderung der VgV in Kraft getreten ist, gelten die höheren Schwellenwerte der EU-Verordnung auch auf nationaler Ebene. Diese Änderung befindet sich im Gesetzgebungsprozess und soll im Februar im Bundesrat beschlossen werden.

veröffentlicht am 13.12.2011 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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