Neue Förderbedingungen für Existenzgründer
GfAW fördert Existenzgründer
Weitere Informationen:
GfAW-Servicetelefon: 0361/2223-0
Wer wird gefördert?
-> Frauen, Männer über 45 Jahre, Jugendliche unter 25 Jahren und Schwerbehinderte nach mindestens 4-wöchiger Arbeitslosigkeit
-> Langzeitarbeitslose nach mindestens 12-monatiger Arbeitslosigkeit
-> Absolventen und Abgänger von Hoch- und Fachschulen, Universitäten und anderen wiss. Einrichtungen nach mindestens 6-monatiger Arbeitslosigkeit
Was wird gefördert?
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Wie viel wird gefördert? (Neu ab Juli 2004)
-> Zuschuss in Höhe von 154,00 Euro / Woche für die Dauer von höchstens 52 Wochen (max. 8.008,00 Euro)
->Die Förderung ist nicht möglich, wenn Zuwendungen Dritter für den gleichen Zweck gewährt werden.