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Neue Förderbedingungen für Existenzgründer

GfAW fördert Existenzgründer

Weitere Informationen:

GfAW-Servicetelefon: 0361/2223-0

Wer wird gefördert?

-> Frauen, Männer über 45 Jahre, Jugendliche unter 25 Jahren und Schwerbehinderte nach mindestens 4-wöchiger Arbeitslosigkeit

-> Langzeitarbeitslose nach mindestens 12-monatiger Arbeitslosigkeit

-> Absolventen und Abgänger von Hoch- und Fachschulen, Universitäten und anderen wiss. Einrichtungen nach mindestens 6-monatiger Arbeitslosigkeit

Was wird gefördert?

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Wie viel wird gefördert? (Neu ab Juli 2004)
-> Zuschuss in Höhe von 154,00 Euro / Woche für die Dauer von höchstens 52 Wochen (max. 8.008,00 Euro)
->Die Förderung ist nicht möglich, wenn Zuwendungen Dritter für den gleichen Zweck gewährt werden.

veröffentlicht am 13.10.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): Existenzgründung, Berufspraxis, News

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