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Neue Informationspflichten für Architekten!

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Am 17. Mai 2010 trat bundesweit die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 12. März 2010 in Kraft.

Sie schreibt vor, welche Pflichtangaben Dienstleistungserbringer künftig vor Vertragsschluss ihrem Vertragspartner mitzuteilen haben.

Weitere Infos auf den Seiten der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

veröffentlicht am 26.05.2010 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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