Neue Informationspflichten für Architekten!
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Am 17. Mai 2010 trat bundesweit die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 12. März 2010 in Kraft.
Sie schreibt vor, welche Pflichtangaben Dienstleistungserbringer künftig vor Vertragsschluss ihrem Vertragspartner mitzuteilen haben.
Weitere Infos auf den Seiten der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.