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Neue Musterbauordnung verabschiedet

Unter www.is-argebau.de, Kategorie "Mustervorschriften /Bauaufsicht" kann der Text angesehen werden.

Die 106. Bauministerkonferenz hat Anfang November 2002 einstimmig eine überarbeitete Musterbauordnung (MBO) beschlossen. Sie soll zur Vereinfachung des Verfahrens- und des materiellen Bauordnungsrechts sowie zu einer Wiederannäherung des Bauordnungsrechts der Länder beitragen.

Im Verfahrensrecht geht die MBO von drei Grundtypen aus:

- dem Baugenehmigungsverfarehn (§64),
- dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§63) und
- der Genehmigungsfreistellung (§ 62).

Ziel dieser Dreigliederung der Verfahren ist, hinsichtlich der Bezeichnung des jeweiligen Verfahrenstyps und dessen Handhabung möglichst weitgehende Rechtseinheit unter den Bauordnungen der Länder zu erreichen. Welche dieser Verfahrenstypen jeweils ausgewählt werden, bleibt der Entscheidung der Länder überlassen, ebenso, ob sie Wahlmöglichkeiten zwischen den ausgewählten Verfahrenstypen zulassen wollen.

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veröffentlicht am 18.03.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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