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Neue Publikation für die Berufspraxis

Hilfestellung zu ausgewählten Vergütungsfragen nach HOAI 2009

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Publikation „Honorarrecht für Architekten nach der HOAI 2009 - Hilfestellung zu ausgewählten Vergütungsfragen“

Obwohl die HOAI bereits seit über 30 Jahren besteht, ergeben sich bei der Anwendung in der Praxis immer wieder Fragen. Die letzte Novelle der HOAI 2009 hat trotz einiger Vereinfachungen und Klarstellungen leider auch zu einer ganzen Reihe neuer Fragen geführt. Beispielhaft seien genannt: Welche Fassung der HOAI gilt bei Stufenverträgen? Wie funktioniert die Honoraranpassung nach § 7 Abs. 5 HOAI? Wie werden Wiederholungsleistungen nach der neuen HOAI abgerechnet? Etc. Leider gibt es zu diesen Fragen bislang noch keine Rechtsprechung, sodass die Unsicherheiten im Umgang mit der neuen HOAI verbleiben.

Mit der neuen Broschüre „Honorarrecht für Architekten nach der HOAI 2009 – Hilfestellung zu ausgewählten Vergütungsfragen“ werden die Problempunkte zur neuen HOAI herausgearbeitet und praktikable Lösungsansätze aufgezeigt. Aber auch Fragestellungen, die bereits nach der alten HOAI bestanden und sich mit der neuen HOAI nicht erledigt haben, werden näher beleuchtet.

Die Ausarbeitungen erheben nicht den Anspruch, jede Honorarfrage abschließend zu behandeln. Sie beschränken sich bewusst auf die in der täglichen Praxis am häufigsten auftretenden Problempunkte und bietet dem Architekten dadurch eine wertvolle Möglichkeit, sich mit vertretbarem Aufwand einen Überblick über das Honorarecht, insbesondere auch über die HOAI 2009, zu verschaffen.

Ein sicherer Umgang mit den zentralen Fragen zur Vergütung und Abrechnung bildet einen unverzichtbaren Teil der Büroführung. Es geht schließlich um Ihr Geld!

Lars Menz

Die 118 Seiten starke Broschüre kann über die Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen bezogen werden. Der Unkostenbeitrag pro Exemplar beträgt bei Versand per Post 5,00 Euro (inkl. Versand, Zahlung per Vorkasse), bei Selbstabholung 3,50 Euro.

Kontakt

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: +49 (0)361–210 500
Fax: +49 (0)361–210 50 50
info@architekten-thueringen.de

veröffentlicht am 21.02.2012 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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