Neue Rechtssprechung zur Abwasserverwertung
OVG Lüneburg, Az. 9LC 540/02
Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg könnte zur Kehrtwende in der bisherigen Rechtssprechung zur Abwasserverwertung werden: Das OVG berechtigt den Grundstückseigentümer, das anfallende Abwasser aufzubereiten und für untergeordnete Zwecke (z.B. Toilettenspülung) zu nutzen. In dem Urteil verweist das Gericht darauf, dass die Gemeindeordnung Niedersachsens keine Ermächtigung enthält, den eigenen grundstücksbezogenen Nutzwasserkreislauf zu unterbinden.
OVG Lüneburg, Az.9 LC 540/ 02
Quelle: Techem Energy Services GmbH & Co.KG