Neue Registersatzungen für Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung sowie für Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter
In eigener Sache
Die Architektenkammer Thüringen hat neue Registersatzungen für die Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung sowie für Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter erlassen.
Sie wurden am 31. Mai 2026 veröffentlicht und sind zum 1. Juni 2026 in Kraft getreten.
Mit den neuen Satzungen werden die bisherigen Listen ersetzt und künftig als Register geführt. Grundlage hierfür sind die mit der Neufassung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) im Jahr 2024 angepassten gesetzlichen Regelungen.
Eine wesentliche Neuerung: Die Eintragung in die Register erfolgt künftig für fünf Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Zudem gelten aktualisierte Eintragungsvoraussetzungen, unter anderem zur fachbezogenen Fortbildung und den entsprechenden Nachweisen. Damit sollen die Register dauerhaft aktuell bleiben und diejenigen Kolleginnen und Kollegen abbilden, die in diesen Bereichen tätig sind.
Die bisherigen Listen bleiben noch bis zum 31. Dezember 2026 auf der Website der Architektenkammer Thüringen verfügbar. Anschließend werden sie durch die neuen Register ersetzt.
Ab sofort können Anträge auf Eintragung in die neuen Register gestellt werden. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen elektronisch, zusammen mit sämtlichen erforderlichen Nachweisen, einzureichen.
Die Registeratzungen inklusive der Eintragungsvoraussetzungen und erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Sie sind bereits in einem der bisherigen Verzeichnisse geführt oder möchten künftig als Fachpreisrichterin bzw. Fachpreisrichter oder in der Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung tätig werden? Dann informieren Sie sich jetzt über die neuen Voraussetzungen und stellen Sie Ihren Antrag auf Eintragung.
Bei Fragen ist Ihnen die Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen gern behilflich.