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Neue Schulbauförderrichtlinie in Thüringen

Richtlinie ist seit dem 1. November 2015 in Kraft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die neue Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR) wurde am 7. Dezember 2015 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.

Mit ihr sollen die Fördermittel künftig zielgenauer und nachhaltiger eingesetzt werden. So müssen die Antragsteller nachweisen, dass auch im demografischen Wandel die Schulen bei Neubauten 25 Jahre und bei Sanierungen für die kommenden 15 Jahre ausgelastet sein werden. Ferner sollen die Schulen durch die Sanierung barrierefrei werden, um eine inklusive Beschulung zu ermöglichen. Gefördert werden Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Schulgebäuden und Schulsporthallen. Der Fördersatz beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten und erhöht sich auf 80 Prozent, wenn besondere energetische Standards eingehalten werden. Bei Vollsanierungen ist dies ein Primärenergiebedarf der mindestens 40 Prozent unter der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung liegt. Bei Neubauten wird ein CO²-neutraler Primärenergiebedarf gefordert. Das Gebäude soll mindestens so viel Energie aus regenerativen Quellen erzeugen, wie es selbst verbraucht.

Durch die bestehende Richtlinie kann nun auch für besonders dringliche weitere Baumaßnahmen bereits die Genehmigung für einen vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabensbeginn erteilt werden. Mit der Arbeit am Programmjahr 2016 wird ab Jahresbeginn die Umsetzung des Förderprogramms unmittelbar fortgesetzt. Auch die Programmaufstellung 2017 soll noch im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Insgesamt steht dann mit dem Doppelhaushalt ein Verpflichtungsrahmen von 73 Millionen für die Projektförderung im Schulinvestitionsprogramm zur Verfügung.

Schulbauförderrichtlinie zur Einsicht (auf www.foerderdatenbank.de)

veröffentlicht am 18.01.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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