Erste Änderung der Schulbauförderrichtlinie
Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2018 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2018 die Erste Änderung der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR) bekanntgegeben.
Die Erste Änderung der Schulbauförderrichtlinie steht zudem online zum Download bereit, unter: