Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Erste Änderung der Schulbauförderrichtlinie

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2018 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2018 die Erste Änderung der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR) bekanntgegeben.

Die Erste Änderung der Schulbauförderrichtlinie steht zudem online zum Download bereit, unter:

veröffentlicht am 05.03.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken