Neue Schwellenwerte für die Anwendung der VOF in Kraft getreten
Berufspraxis
Mit Wirkung zum 22. März 2012 gelten im öffentlichen Auftragswesen neue, höhere Schwellenwerte für europaweite Auftragsvergaben. Die fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge wurde im Bundesgesetzblatt Teil I am 21. März 2012 veröffentlicht.
Die Schwellenwerte für die Anwendung der VOF betragen künftig:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen nach § 2 Nr. 1 VgV 130.000 EUR statt bisher 125.000 EUR,
- für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach § 2 Nr. 2 VGV 200.000 EUR statt bisher 193.000 EUR.