Neue Struktur im Staatshochbau
Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. November 2002 wie folgt beantwortet:
Die Landesregierung hat entschieden, die Struktur der Thüringer Staatsbauverwaltung mit dem Ziel eines zentralen Staatsbauamtes zu straffen. In einer ersten Stufe wird die Zahl der Staatsbauämter von drei auf zwei reduziert. Als Staatsbauämter werden in der ersten Stufe Erfurt und Gera beibehalten. Das bisherige Staatsbauamt Suhl bleibt jedoch als Niederlassung des Staatsbauamts Erfurt weiterhin ein Standort für die Bauverwaltung-.
Kriterium für die Entscheidung zur Neustrukturierung war das Ergebnis einer von einem externen Gutachter erarbeiteten Nutzwertanalyse. Einzelkriterien dieser Nutzwertanalyse waren insbesondere Kunden- und Produktionsorientierung, Ressourcen- und Koordinationseffizienz, Wirtschaftlichkeit durch Zusammenführung von Ressourcen- und Ergebnisverantwortung, Möglichkeiten des funktionsübergreifenden Kapazitätsaugleichs sowie Qualifikations- und Motivationsmöglichkeiten der Mitarbeiter. Eine stufenweise Umsetzung der Konzentration ist im Interesse der Arbeitsfähigkeit der betroffenen Behörden geboten.
Es ist beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2003 die Entscheidung des Kabinetts zur Reduzierung auf zwei Bauämter umzusetzen. Die Aktivitäten zur Umsetzung der getroffenen Struentscheidungen laufen planmäßig.
Mit der Zusammenführung der Bauverwaltung wird eine effizientere Aufgabenerfüllung im Interesse der Kunden der Bauverwaltung ermöglicht. Darüber hinaus führt die Straffung der Staatshochbauverwaltungen im Doppelhaushalt 2003/2004 zu einem Wegfall von 17 Stellen. Dieser wurde dort bereits berücksichtigt.
Andreas Trautvetter
Minister