Neue Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
Auszug aus dem BAK-Newsletter 12/2003
Am 1. Januar ist eine neue Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Kraft getreten. Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz von 2002, das die Bundesregierung ermächtigt hatte, Vorschriften zur Berechnung der Grundfläche und zur Anrechenbarkeit auf die Wohnfläche zu erlassen.
Die neue Verordnung stützt sich im Wesentlichen auf die bereits vorhandenen Regelungen in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV). Eine Neufassung war insoweit erforderlich, als die alten Bestimmungen nach der Reform des Wohnungsbaurechts nur noch übergangsweise für die nach dem alten Recht geförderten Sozialwohnungen gelten. Änderungen in der WoFlV ergeben sich zum Beispiel daraus, dass der Grundflächenberechnung das lichte Maß zwischen Bauteilen zu Grunde gelegt wird, statt das Rohbaumaß (ƒ3 WoFlV). Der 3-prozentige pauschale Putzabzug entfällt. Modernen Meßmethoden wird somit Rechnung getragen. Weitere Änderungen ergeben sich aus der Anrechenbarkeit von Balkon- und Terrassenflächen. Diese werden künftig in der Regel mit ein Viertel der Grundfläche angerechnet. Terrassenflächen sind anrechenbar, auch wenn sie über keinen Sichtschutz verfügen.
Unmittelbar anwendbar ist die WoFlV im preisgebundenen Wohnungsbau auf Neubauten sowie bauliche Änderungen von Wohnraum nach dem 31. Dezember 2003, die eine Neuberechnung erforderlich machen. Eine verbindliche Grundlage für die Flächenberechnung im preisfreien Wohnungsbau fehlt nach wie vor. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Rechtssprechung noch stärker als an die bisherige II.BV an den Bestimmungen der WoFlV orientieren wird.
Die Verordnung ist am 27.November 2003 zusammen mit der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) und Änderungen anderer Verordnungen im Bundesgesetzblatt BGBl. I S. 2346 verkündet worden.
Der Bundesanzeigerverlag stellt die Verordnung als pdf-Dokument in der Nur-lese-Version zur Verfügung.