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Neue VOB 2002

JSM Rechtsanwälte Jagenburg Sieber Mantscheff:dresden@jsmrae.com

Nachdem der Gesetzgeber das Schuldrecht im Wege der Umsetzung der europäischen Verbraucherschutzrichtlinien weitgehend reformiert hatte und am 01.01.2002 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Gestalt des BGB 2002 in Kraft getreten ist, hat nun auch der Deutsche Vergabe-und Vertragsausschuss (DVA) "nachgezogen" und das Regelwerk der VOB im Hinblick auf die Änderungen der Schuldrechtsmodernisierung sowie des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur überarbeitet.

Die neue VOB 2002 ist im Bundesanzeiger Nr. 202 vom 29.10.2002, S. 2457 bekannt gemacht worden. Die Neufassung wird die Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB Teile A und B, vom 30.05.2000 ersetzen (Bundesanzeiger Nr. 120a vom 30.06.2000, S. 19125).

Neben der VOB sind noch zwei weitere Regelwerke geändert und bekannt gemacht worden, nämlich die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - (Bundesanzeiger Nr. 203a vom 30.10.2002) und die neue Verdingungsordnung für Leistungen - VOL -, die wie die VOB in Teil A und Teil B gegliedert ist und die Vergabe und Ausführung sonstiger Leistungen regelt (Bundesanzeiger Nr. 216 a vom 20.11.2002).

Alsdann möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf eine technische Neuregelung lenken, nämlich die Neufassung der DIN 4108, Teil 3, Ausgabe Juli 2001. Die Neufassung dieser Norm enthält im Hinblick auf das Gewerk des Außenputzes "Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung" für "klimabedingten Feuchteschutz".

Insgesamt ist die Tendenz festzustellen, dass die neue Normengeneration verstärkt Planungsverantwortung festschreibt.

JSM - Rechtsanwälte
Dresden

veröffentlicht am 09.01.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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