Neues Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Brandschutz
Information des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz sind in der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 22. Februar 2018 (GVBl. 2018, 47), geändert durch Verordnung vom 4. Januar 2021 (GVBl. S. 10), festgelegt.
Einzelheiten zu den Anerkennungsvoraussetzungen, Verfahren, zu einzureichenden Brandschutznachweisen sowie zu den Terminen sind einem neuen Merkblatt zu entnehmen.
Das Merkblatt ist zu finden auf der Website des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter: