Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Neues Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Bundesministerium der Finanzen

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMF unter dem Suchbegriff "EÜR".

Unternehmer, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen ihrer Einkommensteuererklärung 2005 erstmals eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beifügen. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Formular entworfen, das von der Finanzministerkonferenz abgesegnet worden ist. Dieses ist nach wie vor derart kompliziert, dass es Kleinunternehmer und Existenzgründer ohne steuerliche Beratung kaum ausfüllen können. Das BMF gesteht dies indirekt ein, indem es eine "Kulanzregelung" getroffen hat: Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, kann an Stelle des Vordrucks der Einkommensteuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden.


veröffentlicht am 28.02.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken