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Neues Thüringer UVP-Gesetz beschlossen

Mitteilung der Geschäftsstelle

Am 20. Juli 2007 hat der Landtag das Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (ThürUVPG) beschlossen. Damit tritt das Thüringer UVP-Gesetz vom 6. Januar 2003 außer Kraft.

Das neue Gesetz spiegelt die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften wider.
Der vollständige Wortlaut ist erschienen im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Ausgabe Nr. 7/ 2007, vom 16. August 2007.

Die Liste der Vorhaben, die in den Anwendungsbereich fallen, ist der Anlage 1 des Gesetzes zu entnehmen. In Anlage 2 werden die Kriterien für die Vorprüfung im Einzelfall benannt.

veröffentlicht am 01.10.2007 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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