Neues Thüringer UVP-Gesetz beschlossen
Mitteilung der Geschäftsstelle
Am 20. Juli 2007 hat der Landtag das Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (ThürUVPG) beschlossen. Damit tritt das Thüringer UVP-Gesetz vom 6. Januar 2003 außer Kraft.
Das neue Gesetz spiegelt die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften wider.
Der vollständige Wortlaut ist erschienen im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Ausgabe Nr. 7/ 2007, vom 16. August 2007.
Die Liste der Vorhaben, die in den Anwendungsbereich fallen, ist der Anlage 1 des Gesetzes zu entnehmen. In Anlage 2 werden die Kriterien für die Vorprüfung im Einzelfall benannt.