Neues zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Überarbeitetes BAK-Merkblatt und überarbeitete Muster auf www.architektendatenschutz.de
im April 2018 wurden durch die Bundesarchitektenkammer auf www.architektendatenschutz.de ein Merkblatt zum Umgang mit der DSGVO und Muster eingestellt. Diese Dokumente wurden nun überarbeitet.
Seit dem 31. Juli 2018 sind zudem Muster zum Thema „Wettbewerbsbetreuung und DSGVO“ abrufbar. Architekturbüros können damit Informationsblätter und Einwilligungsformulare an Auslober, Preisrichter und Wettbewerbsteilnehmer richten.
Weiterhin hat die die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein Muster zu dem Thema „Sachverständigenwesen und DSGVO“ zur Verfügung gestellt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können das Dokument nutzen, um nach ihrer Ernennung als Sachverständige durch das Gericht die Parteien über ihre Datenerhebung zu informieren.
Über den Stand der Dokumente und über die vorgenommenen Änderungen wird auf der angegebenen Website informiert. Bitte beachten Sie, dass sich die Muster im Laufe der Zeit noch weiter ändern können. Es ist daher sinnvoll, die Website www.architektendatenschutz.de regelmäßig zu besuchen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Website des Deutschen Architektenblattes unter: www.DABonline.de/tag/datenschutz