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Neujahrsgruß des Präsidenten

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Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt, Präsident der Architektenkammer Thüringen, Bild: J. Konrad Schmidt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das zurückliegende Jahr war in vielerlei Hinsicht herausfordernd – für den Berufsstand wie auch für die Kammer. Dank digitaler Unterstützung ist es uns dennoch gelungen, Kammerarbeit aufrechtzuerhalten, wichtige Angebote zu verstetigen und auch neue Glanzlichter zu setzen, beispielsweise mit der Fachtagung „Generationengerechtes Bauen im ländlichen Raum“.

Der Wunsch nach Normalität begleitet uns auch im neuen Jahr, das trotz der aktuellen Ungewissheiten ereignisreich zu werden verspricht – und das nicht nur aufgrund der anstehenden Landtagswahlen: Mit der Bundesgartenschau in Erfurt steht ein Großevent von überregionaler Strahlkraft bevor. Gleichzeitig feiert die Architektenkammer Thüringen ihr 30-jähriges Bestehen. Wir wollen beide Anlässe verknüpfen und im Juli das Kammerjubiläum mit einem Festakt samt anschließendem Sommerfest auf und rund um den Petersberg begehen. Ergänzend ist geplant, zusammen mit BUGA-Verantwortlichen über den Sommer hinweg Fachführungen für unsere Mitglieder anzubieten.

Auch wenn derzeit noch nicht absehbar ist, in welcher Form die Veranstaltungen stattfinden können, so hoffen wir doch auf eine positive Entwicklung und bitten Sie, sich ebenso das letzte Wochenende im Juni vorzumerken: Der Tag der Architektur steht diesmal unter dem Motto „Architektur gestaltet Zukunft“ und baut auf die rege Teilnahme des Berufsstands – erst recht in Zeiten wie diesen. Das öffentlichkeitswirksamste Instrument der Kammerarbeit kann nur wirken, wenn es auch eine Vielzahl an beispielgebenden Bauwerken zu besichtigen gibt, vor Ort oder virtuell. Ich lade Sie daher schon heute herzlich zur Teilnahme ein.

Am 1. Januar 2021 tritt die neue HOAI 2021 in Kraft, mit der der Verordnungsgeber auf die Rechtsprechung des EuGH zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze reagiert. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sind überschaubar, obgleich sie für das Tagesgeschäft von großer Bedeutung sind und neue Handlungsräume eröffnen. Mit Blick auf die vor uns liegende Bundestagswahl werden wir für eine überfällige umfassende und zeitgemäße Novellierung der HOAI in der kommenden Legislatur eintreten.

Ein äußerst positives Echo erfährt die Initiative von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen für ein Neues Europäisches Bauhaus. Das Projekt soll interdisziplinär konzipiert sein, um „mit den Grundsätzen Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik“ den Menschen den europäischen Green Deal näherzubringen. Die Bundeskammerversammlung der BAK hat am 4. Dezember 2020 eine Resolution verabschiedet, in der die deutschen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen ihre aktive Unterstützung anbieten. Starke Beachtung findet die Idee auch in Thüringen, der Wiege des Staatlichen Bauhaus: So wird sich der Freistaat unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als deutscher Standort des Neuen Europäischen Bauhaus bewerben. Hier ist im Besonderen der Berufsstand gefordert, auch die Thüringer Hoch- und Fachschulen mit ihren Studierenden!

Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel. Nahezu alle aktuellen und künftigen Herausforderungen – demographischer Wandel und Migration, Digitalisierung, Mobilitätswende, Klima- und Ressourcenschutz, schonender und sozialverträglicher Umgang mit Grund und Boden – sind unmittelbar relevant in unserem beruflichen Handeln. Es ist an uns, den Wandel als Chance zu begreifen, eine Transformationskompetenz zu entwickeln und die Prozesse aktiv mitzugestalten.

Mit den besten Wünschen für ein gesundes neues Jahr.

Ihr
Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt, Architekt BDA
Präsident

veröffentlicht am 01.01.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Neues Europäisches Bauhaus

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