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Neun Gemeinden und Dorfregionen starten in neue Förderrunde im Thüringer Dorfentwicklungsprogramm

Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

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Neun Dorfregionen konnten sich über den Erhalt der Urkunden und somit über die Förderzusage 2027 bis 2031 freuen, Bild: Katya Seydel

Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John hat am 14. Septembr 2026 in der Bürgerhalle Bachra (Landkreis Sömmerda) die Anerkennungsurkunden für neun neue Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung übergeben.

Die Anerkennung als Förderschwerpunkt würdigt die bisherige Arbeit der Gemeinden an ihren Entwicklungskonzepten. Zugleich ist sie der Start für eine gezielte Unterstützung durch das Land in den kommenden Jahren. Allein für 2027 stehen im Bereich Dorfentwicklung rund 27,7 Millionen Euro bereit. Im Rahmen der Veranstaltung wurden zugleich die Gemeinden verabschiedet, deren Förderschwerpunkte in diesem Jahr auslaufen.

Insgesamt hatten sich elf Gemeinden und Dorfregionen für die neue Förderrunde beworben. Neun wurden für den Zeitraum 2027 bis 2031 ausgewählt.

„Mit der Dorfentwicklung unterstützen wir die Gemeinden gezielt dabei, ihre Zukunft selbst zu gestalten. Dabei geht es nicht nur um sanierte Gebäude, Plätze oder Infrastruktur. Entscheidend ist, was dadurch im Alltag möglich wird: Ein Bürgerhaus kann zum Mittelpunkt des Dorflebens werden, ein Dorfplatz Raum für Begegnung schaffen und aus einem leerstehenden Gebäude kann wieder ein Ort für Arbeit und Austausch werden. Der Freistaat steht den Dörfern dabei als verlässlicher Förderpartner zur Seite“, sagte Boos-John.

Anerkannt wurden die Dorfregion „Am Ettersberg – Cluster 1“, die Gemeinde Unstruttal, die zur Stadt Weißensee gehörenden Ortsteile Herrnschwende mit Nausiß, Otenhausen, Scherndorf mit Schönstedt und Waltersdorf, die Dorfregionen „Westliches Nessetal“, „Auma-Weidatal 2040“, „Saalfelder Höhe“ und „Oberes Wipfratal", die Gemeinde Unterbreizbach sowie die Dorfregion „Unteres Eltetal“.

Hintergrund
Das Dorfentwicklungsprogramm ist ein zentrales Instrument der Landesregierung für die Entwicklung des ländlichen Raums. Grundlage für die Bewerbung als Förderschwerpunkt ist ein Gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK). Die Gemeinden erarbeiten darin gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern Ziele und konkrete Vorhaben für die kommenden Jahre. Dafür setzen sie sich intensiv mit ihrer Ausgangslage, ihren Stärken und Herausforderungen auseinander. Das Landwirtschaftsministerium prüft die Konzepte anschließend in einem Auswahlverfahren.

Mit der Anerkennung können die Gemeinden Fördermittel aus dem Dorfentwicklungsprogramm beantragen. Über die Höhe der Zuschüsse entscheiden die Förderkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Dorfentwicklung bildet dabei die größte Maßnahme innerhalb der Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Im Haushaltsjahr 2027 stellt der Freistaat dafür unter Kofinanzierung von Bund und EU rund 27,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel entstammen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).

veröffentlicht am 19.09.2026 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News

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