Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Neuwahlen zur Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen

Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle der AKT

Die Neuwahlen zur Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen stehen an. Die Vertreterversammlung setzt sich satzungsgemäß aus 13 bis 20 Mitgliedern aus den im Versorgungswerk zusammengeschlossenen Architektenkammern (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) zusammen. Die vierte Legislaturperiode endet am 31. Oktober 2011.

Für die fünfte Amtsperiode von 2011 bis 2016 sind gemäß der Wahlordnung in Thüringen zwei Mitglieder zur Vertreterversammlung zu wählen und ein Mitglied durch den Vorstand der Architektenkammer Thüringen zu berufen.

Inhalte und Schwerpunkte der Arbeit / ständige Prozesse sind:

  • Satzung und Recht (Deutschland und EU)
  • Anlagenverwaltung: Erhalt und Mehrung der Geldanlage
  • Selbstverwaltung: Personal, Geschäftstelle, Verwaltungsausschuss, Vertreterversammlung
  • Risikomanagement, Öffentlichkeitsarbeit
  • Anträge Berufsunfähigkeitsrente

Haben Sie Interesse, sich für die Wahl aufstellen zu lassen und in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes mitzuwirken? Dann melden Sie sich bitte bis spätestens 31. März 2011 schriftlich bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen.

veröffentlicht am 19.01.2011 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Versorgungswerk

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken