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Novelle Denkmalschutzgesetz

Die Architektenkammer Thüringen wurde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Novelle zum Thüringer Denkmalschutzgesetz durch den Wissenschaftsausschuss des Thüringer Landtages gehört. Das Gesetz hat sich seit 1992 in Thüringen bewährt. Änderungen sind auf Grund von fachlichen Veränderungen notwendig geworden. Ziel der Novelle ist eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes und eine stärkere Bürgerfreundlichkeit. Vor allem die Einvernehmensregelung zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Denkmalfachbehörden hat in der Vergangenheit immer wieder zu Streit geführt. Durch die Neuregelung des Verfahrens wird das bisherige Dissensverfahren durch ein Beteiligungsverfahren ersetzt. Damit konnte das Erlaubnisverfahren spürbar vereinfacht werden. Die Architektenkammer Thüringen fordert darüber hinaus auch, dass sich das Denkmalschutzgesetz stärker an den Fristenregelungen aus der Novelle der Thüringer Bauordnung orientiert. Weiterhin ist es notwendig, dass eine Präzisierung, insbesondere bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen, erfolgt. Der Denkmalrat sollte auch weiterhin durch den für den Denkmalschutz, die Denkmalpflege und Archäologie zuständigen Minister berufen werden und für ihn tätig sein. Die politische Anbindung an die Landesregierung wäre somit gegeben.

veröffentlicht am 14.07.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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