Öffentliches Auftragswesen im Umbruch
Die Architektenkammer Thüringen unterstützt eine Novelle der Vergabeverordnung in Bezug auf die Entschlackung und Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens. Die Verdingungsordnungen sollten aber einzeln erhalten bleiben, um eine Trennung von Planung und Ausführung zu wahren sowie beschreibbare und nicht beschreibbare Leistungen deutlich voneinander abzugrenzen. Die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Finanzministerium bei den VOF-Verhandlungsverfahren hat sich bewährt und wird unsererseits positiv fortgesetzt. Erfreulich ist, dass andere öffentliche Auftraggeber und private Auftraggeber, die nach VOF bekannt geben müssen, die Beratungsleistungen der Kammer nutzen.
Bei der Novelle der Dienstleistungsrichtlinie ist gegenwärtig eine Trennung von Planung und Ausführung noch gegeben, der wettbewerbliche Dialog wird aber eingeführt und auch die Honorierung für diese Leistungen ist ungeklärt. Die Novelle befindet sich in der 2. Lesung im Europäischen Parlament.