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Offene Forderungen

Noch vor Silvester einklagen

Der Prozess- und Vergleichsfinanzierer PROXX AG weist darauf hin, dass zum Jahresende zahlreiche Forderungsansprüche aus Werkverträgen und Geschäftsbesorgungen verjähren. Wer seine Ansprüche aus den Leistungen nicht verlieren wolle, die er für Privatleute im Jahr 1999 oder für gewerbliche Schuldner im Jahr 1997 erbracht hat, müsse bis 31.12.2001 unbedingt einen Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid stellen oder Klage vor Gericht erheben. Ein Einschreiben oder Anwaltsschreiben an den Schuldner mit einer erneuten Mahnung habe absolut keine verjährungsunterbrechende Wirkung.
Der Spezialfinanzierer für Baurechtsprozesse macht Beratende Ingenieure und Architekten zusätzlich darauf aufmerksam, dass Fälligkeit und Verjährungsfrist von der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung abhängen.

veröffentlicht am 26.11.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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