Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Online-Befragung zur Objektversicherung

Fragebogen für Architekten, Bauingenieure und Sachverständige

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Architekten leiden oft unter den Folgen der Gesamtschuld. Obwohl Bauleitungsfehler und Ausführungsmangel zusammentreffen, haftet de facto allein der Architekt. Das treibt die Versicherungsprämien in die Höhe. Deshalb ist es wichtig und Erfolg beharrlicher Lobbyarbeit der Architektenkammern, dass das Bundesjustizministerium (BMJV) nun einen Forschungsauftrag zur Verbesserung der Situation u.a. mit der Fragestellung erteilt hat: "Wie können die Ansprüche von Bestellern einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mängelgewährleistung verpflichtend abgesichert werden?" Architekten sind gemeinsam mit anderen Baubeteiligten aufgerufen, ihre praktische Erfahrungen in das Forschungsvorhaben einzuspeisen. Eine große Chance!

Das Forschungsvorhaben unter dem etwas sperrigen Titel „Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung“ soll nämlich im Ergebnis dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Entscheidungshilfe zu dieser Fragestellung liefern. Der Hauptgeschäftsführer der hessischen Architektenkammer, Dr. Martin Kraushaar, gehört dem Beirat des Forschungsprojekts im Namen der Bundesarchitektenkammer an und vertritt die Interessen des Berufsstands.

Nur mit einer breiten Datenbasis lassen sich zuverlässige Aussagen treffen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den Fragebogen für Architekten, Bauingenieure und Sachverständige auszufüllen. Sie finden ihn auf
www.afc.net/absicherung_bauleistung_architekten_bauingenieure_sachverständige.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Rückmeldefrist ist der 31. Oktober 2017.

veröffentlicht am 13.10.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken