Pflichtangaben in geschäftlichen E-mails
Bundesarchitektenkammer e.V. * Askanischer Platz 4 * 10963 Berlin
Am 1. Januar .2007 ist das so genannte "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten. Neben zahlreichen Änderungen von registerrechtlichen Vorschriften enthält das Gesetz auch eine erhebliche Änderung für den geschäftlichen E-Mail Verkehr, das auch für Architekten von Interesse ist.
Das Gesetz fordert über die bisherigen Verpflichtungen hinaus für alle Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften die Angabe bestimmter Informationen in sämtlichen geschäftlichen E-Mails. Dazu gehören insbesondere die Angaben von Rechtsform, Sitz und Registernummer sowie die Nennung der vertretungsberechtigten Personen.
Diesbezüglich gab es schon einige Anfragen an die Bundesarchitektenkammer. Deshalb übersenden wir Ihnen im Anhang eine Übersicht aus der Sie ersehen können, welche zusätzlichen Angaben über Unternehmen (abgestellt auf die jeweilige Rechtsform) aufgenommen werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass die im Anhang genannten Angaben zur Vermeidung von Risiken in der E-Mail selbst gemacht werden sollten. Ein bloßer Link auf die Internet-Seite des eigenen Unternehmens reicht dazu nicht aus.
Sofern die Angaben nicht gemacht werden, droht eine kostenpflichtige Abmahnung von Konkurrenten, da fehlende Angaben zu einem Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen führen. Außerdem kann ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden.