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PPP + Architekten = Baukultur

Statement der AK Thüringen und Unterlagen zum Symposium "PPP im öffentlichen Hochbau"

Zum Thema "PPP im öffentlichen Hochbau" findet vom 10. bis 12. März 2004 in Weimar ein Symposium statt. Veranstalter ist die Professur "Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen". Weitere Informationen dazu in unserer Rubrik Termine und Veranstaltungen.

Der Folder zum Symposium liegt ab 10.03.2004 gedruckt vor und kann bei der AKT kostenfrei bezogen werden.
Bestellungen dazu per Email an die Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen, Stichwort: PPP-Folder.

Email an die Geschäftsstelle der AKT: info@architekten-thueringen.org

Der Investitionsbedarf in Deutschland ist besonders hoch. Die Wiedervereinigung, die Ost-Erweiterung der EU, der Bedarf an neuer Infrastruktur, Transportwegen von Ost nach West und der zunehmende Ersatz- und Reparaturbedarf der Infrastruktur in der Bundesrepublik sowie der Wandel der Alters- und Beschäftigungsstruktur der Gesellschaft benötigen den Abbau des Investitionsstaus in Deutschland. Im Bereich des Schulbaus wird der Investitionsbedarf jährlich auf rund 18 Milliarden Euro geschätzt, bei den Verkehrswegenetzen wurden 40 Milliarden Euro errechnet, die Infrastrukturlücke in Ostdeutschland beträgt mindestens 80 Milliarden Euro und in der kommunalen Infrastruktur spricht man von einem Stau in Höhe von 309 Milliarden Euro bis zum Jahr 2009. Auch durch die Konsolidierungszwänge mit den Maastrich-Kriterien verengt sich der Handlungsspielraum der öffentlichen Hand.

Deutschland braucht neue und langfristige Rahmenbedingungen zur Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft. Wir brauchen volkswirtschaftlich rentable Projekte, die den Wohlstand der Gesellschaft sichern. Bei PPPs geht es um Kosteneffizienz, Kostentransparenz, Wirtschaftlichkeit und Entlastung der öffentlichen Haushalte. Benötigt werden dazu dringend Änderungen im Haushalts- und Auftragsvergaberecht!

PPPs sind ein Instrument für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen und bieten eine Verteilung der Risiken zwischen Staat und privater Wirtschaft bei der Realisierung öffentlicher Aufgaben. PPPs können wirtschaftlich, sozial und effizient sein, wenn der Auftraggeber in seiner Machbarkeitsstudie und Ausschreibung Qualitätskriterien als Nutzer festschreibt. Kriterien wie die Funktion, die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, die Ökologie, soziokulturelle Aspekte wie Image, Wohlbefinden, Behaglichkeit und die Architekturqualität gewähren Maßstäbe zur Beurteilung der Angebote und deren Eigenschaften. PPPs sind zu gestalten, nachhaltig und wirtschaftlich zu planen! Planungen benötigen Entwurfsverfasser. Entwurf und Gestaltung bieten Architekten!

Machbarkeitsstudie des öffentlichen Auftraggebers


  • Bedarfsanalyse, Aufgabenstellung im Sinne eines Pflichtenheftes, Raumprogramm
  • Definition der Projektziele
  • Festlegung Qualitäten: Funktion, Wirtschaftlichkeit, soziokulturelle Aspekte
  • Architekturqualität
  • Image

Architekt des öffentlichen Auftraggebers


  • Möglichkeit eines städtebaulichen oder hochbaulichen Ideenwettbewerbs, ohne Anspruch auf weitere Bearbeitung, zur Findung einer Lösungsidee für eine Machbarkeitsstudie
  • Beauftragung eines Architekten mit der Erarbeitung städtebaulicher Planungen, Raumprogramm, Funktionalausschreibung, Machbarkeitsstudie

Ausschreibung/ Bekanntmachung Vergabeverfahren nach VOB/A oder VOL/A


  • Angebote mit Leistungen entsprechend der §§20 VOB/A und VOL/A sowie §24 der VOF sind einheitlich für alle Bieter angemessen zu entschädigen.
  • Bei Planungsleistungen innerhalb der Vergabeverfahren gilt. HOAI (siehe VOF §24 (3))

Architekt der Bietergemeinschaft


  • Angebote mit Referenzen der Architekten als Teil der Bietergemeinschaft zur Beurteilung der gestalterischen Qualitäten, der Architekturqualität
  • Angebote mit Stegreifentwürfen im Sinne eines Vorentwurfes als Leistung der Architekten in der Bietergemeinschaft zur Beurteilung und Vergleichbarkeit der Architekturqualitäten
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Bieter
  • Architekt als Entwurfsverfasser und Planer in der Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat.

Vergabeverfahren/ Bietergespräche/ Realisierung/ Controlling


  • Grundsätze der Vergabe sind die Gleichbehandlung, die Transparenz, die Nichtdiskriminierung und die angemessene Beteiligung des Mittelstandes und der Berufsanfänger
  • Auswahl der Bewerber nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit und der Referenzen der Bieter
  • Mindestteilnehmerzahl 3 Bieter
  • Zuschlag an einen Bieter, der neben der Wirtschaftlichkeit bei der Realisierung, Betreibung und Verwertung der Investition auch eine hohe Architekturqualität sowie ein positives Image, Baukultur, bietet.

Architekt des öffentlichen Auftraggebers


  • Begleitung des öffentlichen Auftraggebers als Nutzer für die Beurteilung der Bewerbungsunterlagen, zum Vergleich
    der Angebote, als sachverständiges Mitglied der Vergabekommission
  • Controlling der Realisierungsphase als Auftragnehmer des öffentlichen Auftraggebers im Sinne der Qualitäten aus der Machbarkeitsstudie bzw. den Ausschreibungsunterlagen und den Angeboten

veröffentlicht am 08.03.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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