Präsident zum Neujahrsempfang
Rede des Kammmerpräsidenten Hartmut Strube zum Neujahrsempfang am 20.01.03 im Kaisersaal Erfurt
Sehr geehrte Vizepräsidentin des Thüringer Landtages, Frau Ellenberger
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
sehr geehrte Frau Finanzministerin Dietzel,
sehr geehrte Bürgermeister und Vertreter der Thüringer Kommunen und Landkreise, Lan-des- und kommunaler Gesellschaften, Verbände, Kammern, Hochschulen, Gerichte und Ministerien, der Bundeswehr, sehr geehrte Unternehmer und Freiberufler,
sehr geehrte Medienvertreter und werte Architektinnen und Architekten,
ich wünsche Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Seien Sie herzlich willkommen zum Neujahrsempfang der Architektenkammer Thüringen an diesem schon traditionellen Ort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Noch nie begann ein Jahr mit soviel Verunsicherung und Planlosigkeit, mit soviel Pessimismus und fehlendem Vertrauen in die Zukunft wie dieses Jahr.
Das neue Jahr begann damit leider so, wie das alte endete.
Deutschland erscheint international wirtschaftlich nicht mehr stabil. Jeden Tag erreichen uns neue Hiobsbotschaften aus Berlin. Die Arbeitslosenzahlen steigen ständig. Der Mittelstand mit Handwerk, Handel und Dienstleistern und mit ihm auch Architekten wartet auf die erforderlichen Veränderungen zur Stabilisierung. Aus unserer Sicht ist diese krisenhafte Situation in Deutschlands hausgemacht und nicht überwiegend abhängig von der Welt-Konjunktur. Daraus resultiert auch unser Optimismus, dass mit einem organisierten Zusammenwirken aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte in Verbindung mit dringend erforderlichen verbesserten Rahmenbedingungen eine Trendwende möglich ist. Wir Architekten sind wie bisher zur Zusammenarbeit bereit. Uns geht es nicht um Besitz-standswahrung, sondern ums Überleben der Büros. Wer mit offenen Augen durch unsere Städte und Dörfer geht, sieht besonders im Bereich Bausanierung Arbeit ohne Ende. Es muss uns einfach wieder gelingen, die mögliche und notwendige Arbeit mit den Arbeitssuchenden zusammenzubringen.
Investitionsstopps und Steuererhöhungen sind nicht geeignet, wirtschaftliche Entwicklungen zu fördern und damit zukünftige Haushaltslöcher zu vermeiden.
Die Bauwirtschaft befindet sich seit Jahren in einem komplizierten Strukturwandel. Überkapazitäten müssen abgebaut werden. Wir hofften, dass mit dem Jahr 2002 das Schlimmste überstanden sei.Jüngste Steuerschätzungen, die Haushalte des Bundes, des Landes und der Kommunen sowie der Stopp bei den privaten Bau-Investitionen im Osten zeigen aber, dass es voraussichtlich noch weiter abwärts gehen wird. Um so wichtiger ist es, qualitätssichernde Strukturen zu erhalten. Wir brauchen leistungs- und funktionsfähige mittelständische qualifiziert besetzte Baufirmen, Ingenieur- und Architekturbüros. Ein Heer aus 1-Mann AG-s, den Überbleibseln der zerfallenden Branchenstrukturen wird den technischen Anforderungen der Zukunft nicht gewachsen sein und schon gar nicht gegen internationale Konkurrenz bestehen können.
Wir brauchen z.B. verstärkt Bemühungen um Qualität, die Suche nach neuen Finanzierungsquellen, stärkeren Reformwillen.
Bürokratieabbau und Deregulierung sind Schlagworte, die es gilt, mit Leben zu erfüllen. Das Bundesland Hessen kann dabei als positives Beispiel dienen. So erwiesen sich dort z.B. 39% der Verwaltungs-vorschriften nach Überprüfung als unnütz und verschwanden. Thüringen will in diesem Jahr nachziehen und stellt auch seine Bürokratie auf den Prüfstand. Wir sind sehr gespannt auf das Ergebnis. Bei der Suche nach dem Überflüssigen sind wir Ihnen, werte Frau Ministerin und Landtagsabgeordnete gern behilflich. Bürokratieabbau muss jedoch unter den Aspekten des Verbraucherschutzes und der Qualitätssi-cherung stehen. Effektiv organisierte dem Gemeinwohl verpflichtete erforderliche Kontrolle in überschaubaren Fristen ggf. unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Zuarbeiten könnte der richtige Weg sein. Ein falscher Weg wäre es jedoch, bürokratische Verfahrens-weisen lediglich in scheinprivatisierte Strukturen zu überführen.
Das Bemühen um Qualität ist auch Inhalt der Initiative Architektur und Baukultur des Bundes und der Länder. Am heutigen Nachmittag tagt in Thüringen erstmalig der Rat der neu gegründeten Stiftung Baukultur Thüringen. Besonders hervorheben möchte ich, dass die Ingenieurkammer Thüringen von Anfang an einbezogen ist und das wir damit noch mehr gemeinsam an den Zielen und Inhalten arbeiten werden. Das Arbeitsprogramm der Stiftung wird sich hauptsächlich am Programm zum Stadtumbau Ost, am Thüringer Pro-gramm „Genial Zentral“, der Entwicklung innerstädtischer neuer Wohnformen, am weiterzuführenden Typenschul-Sanierungsprogramm und an den Beispielen der zeitgemäßen, qualitätsvollen Architektur und des Ingenieurbaues orientieren.
Die Stiftung Baukultur Thüringen versteht sich als unsere gemeinsame Kommunikationsplattform und Ideenwerkstatt, als Förderer der Baukultur im Freistaat. Sie könnte ab 2004 ihren Sitz im Kulturhof Krönbacken in Erfurt finden und somit in der Landeshauptstadt gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler auch eine gute und eingeführte Kultur-Adresse besitzen. Das Angebot der Stadt Erfurt liegt uns dazu vor. Wir sind jetzt dabei, die notwendigen Rahmenbedingungen zu definieren, um das Projekt gemeinsam mit der Stadt zu realisieren. Die Förderung von Baukultur ist seit der großen Anfrage im Thüringer Landtag und der Tätigkeit der interministeriellen Arbeitsgruppe zu einem festen Bestandteil in der Thüringer Politik geworden. Das beweisen in besonderem Maße die verliehenen Staatspreise für Architektur und Städtebau und die Architektur- und Ingenieurbaupreise im Freistaat.
Wir wollen in diesem Jahr mit der Verleihung des Holzbaupreises, des Wohnungsbaupreises und erstmalig mit der Verleihung des Schulbaupreises die Traditionen zur Würdigung guter Architektur fortsetzen. Danken möchte ich an dieser Stelle besonders dem ehemali-gen Finanzminister und nunmehrigen Innenminister Andreas Trautvetter für seine bisherige Unterstützung bei der Förderung der Baukultur im Freistaat.
Wir sind uns sicher, das wir mit Ihnen, werte Frau Dietzel, eine Finanzministerin mit mindestens dem gleichen hohen Engagement haben. Als Schwerpunkt sehen wir zur Zeit besonders das Typenschulprogramm und die daraus gewonnen Erfahrungen.
Meine Damen und Herren,
PPP, Public Private Partnership, ist zur Zeit eine bundesweit diskutierte Methode, bisher öffentlich finanzierte Bauvorhaben mit privatem Kapital zu realisieren. Die Architektenkammer ist zu dieser Problematik in eine Arbeitsgruppe der Bundesarchitektenkammer eingebunden. In Thüringen wurden unter dem Begriff „Thüringer Modell“ bisher schon viele derartige Vorhaben wie auch die zur Zeit laufenden Schulsanierungen realisiert.
Dabei hat sich gezeigt, dass die Trennung von Planung und Ausführung insbesondere bei dieser Art der Finanzierung eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit ist.
Wir bitten Sie deshalb, dieses Modell fortzuführen und beim Programm der Modernisie-rung der Schulen im Freistaat mit Mitteln der Bundesregierung aus der Förderung der Ganztagsschulen weiter anzuwenden. Nur wenn alle Leistungen: Planung, Ausführung, Finanzierung und Betreibung dem Wettbewerb unterworfen werden, ist das wirtschaftlichste und leistungsfähigste Angebot in der erforderlichen Qualität erreichbar.
Das Thüringer Modell hat sich bisher bewährt und mehr Investitionen ermöglicht als aus dem Haushalt finanzierbar war. Natürlich verkennen wir dabei nicht, dass jetzt der Finanzierungsrahmen für PPP- Vorhaben in Thüringen mit dem Großprojekt der Uniklinik Jena spürbar enger geworden ist.
Wir werden die Thüringer Erfahrungen den anderen Bundesländern zugänglich machen. Nur die Nennung des Raumprogramms ohne Planung und Qualitätsanspruch als Ausschreibung des Nutzers reicht nicht aus, um Qualität zu sichern und garantiert auch kein kontrollierbares Preis-Leistungsverhältnis.
Gute Beispiele sind in Thüringen das mit dem Architektur-Staatspreis 2002 ausgezeichnete Justizzentrum Meiningen, die Fachhochschule Schmalkalden und die Polizeidienststelle Apolda. Public Private Partnership ist eine Möglichkeit, Projekte ohne Neuverschuldung zu realisieren und die Bauwirtschaft zu stabilisieren. Die Trennung von Planung und Aus-führung sichert dabei Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Das sollte auch in der Landeshaushaltsordnung und Kommunalordnung im Freistaat beachtet werden.
Besonders bei den Zuwendungsempfängern erwarten wir, dass die Planungsleistungen vor der Fördermittelbeantragung nachweisbar in einen Leistungswettbewerb gestellt werden, um Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie eine effiziente Betreibung zu gewährleisten. Dazu bedarf es nur einer Ergänzung des § 44 der Landeshaushaltsordnung, die Forderung nach Anwendung der VOF durch den Zuwendungsempfänger.
Meine Damen und Herren,
wir brauchen dringend eine Stabilisierung und Förderung des Mittelstandes, Finanzierungsmodelle, die ggf. auch unabhängig vom Hausbanken-Prinzip funktionieren. Das Programm „Kapital für Arbeit“ wird an den jetzt geplanten Konditionen scheitern. Die Förder-Bank des Bundes wird nur den Mittelstand wirksam unterstützen, wenn sie sich mit ihrem öffentlichem Auftrag nicht in den Wettbewerb mit den privaten Banken stellt.
Die kurzfristige Vergabe von Minidarlehen bis 100.000 Euro, Liquiditätshilfen, Umlaufmittelkrediten muss unbürokratisch mittelstandsfreundlich gestaltet sein. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Aufbau- und Förderbanken der Länder weiterzuentwickeln.
Außenwirtschaft und Export von Dienstleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Offensive der Bundesregierung für den Mittelstand. Wir Architekten sehen dazu gute Perspektiven bei der Zusammenarbeit mit den EU-Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas. Die laufenden Aktivitäten sollten darauf konzentriert werden.
Der Wettbewerbserfolg eines Weimarer Landschaftsarchitekten und seine Beteiligung beim Bau einer neuen 60.000 Einwohner-Stadt in Schanghai ist darüber hinaus ein Bei-spiel möglicher Aktivitäten auch in anderen Ländern. Kliniken, Wohngebäude, Tourismus- sowie Infrastruktureinrichtungen in den GUS-Staaten, den MOE-Ländern, in Westeuropa, im Nahen Osten und in Afrika stehen als Beispiele vieler Büros aus Weimar und Erfurt für erfolgreiche Wettbewerbsteilnahmen oder den erfolgreichen Export von Planungsleistungen. Mit der Planung ist in der Regel auch der Export von Ausrüstungen aus Thüringen verbunden. Sinnvoll wäre deshalb aus unserer Sicht eine Verstärkung der Einbeziehung von Planern in die Auslandsaktivitäten der Landesregierung.
Die Förderprogramme im Lande sind gut, sie sollten den Planern aber auch die Möglich-keit geben, allein im Ausland aktiv zu werden. Es wird ein Fond benötigt, der es ermöglicht, auch Vorlaufkosten wie Projektentwicklungskosten zu fördern. Wir haben vor, jungen Architekten eine berufliche Qualifizierung für den Export bei einer Förderung des Thüringer Wirtschafts- und Arbeitsministeriums für die Märkte in den MOE-Staaten anzubieten.
Mit der Einführung der Ich-AG’s scheint es ja wieder möglich zu sein, Freie Mitarbeiter in den Büros zu beschäftigen. Das Gesetz gegen die Scheinselbständigkeit geht damit in die Geschichte als hervorragendes Beispiel für Überreglementierungen und Arbeitsplatzver-nichtung ein.
Auch die Ausweitung der zulässigen Minijobs bietet uns wieder die Chance auf die Ein-stellung geringfügig Beschäftigter für Nebenarbeiten mit einem angemessenen Verwaltungsaufwand und lohnenden Konditionen für die Betroffenen. Ein erster Schritt zur Fle-xibilisierung des Arbeitsmarktes ist damit getan.
Weniger Kündigungsschutz und die Aufhebung des Flächentarifvertrages sollten die nächsten Schritte sein, um auch nach regionalen Stärken und Schwächen, nach Besonderheiten und betrieblichen Erfordernissen eine ordentlichen Bezahlung zu gewährleis-ten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Finanzierung der Kommunen liegt in Deutschland am Boden. Hilfe soll nun u.a. die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuerertragssteuer auf die Freien Berufe schaffen.
Dieses Ansinnen lehnen wir aufgrund der wirtschaftlichen Stellung der Architekten ab. Wir sind keine Gewerbetreibenden sondern Freiberufler. Kommunalfinanzen können nur sinnvoll saniert werden, wenn sich alle Bürger und Unternehmen über die Einkommens-steuer und Körperschaftssteuer mit einem kommunalen Hebesatz an der Gemeindefinan-zierung beteiligen.
Wir brauchen natürlich finanziellen Spielraum für Kommunen, zählen sie doch zu den größten Auftraggebern für Planungsleistungen und haben darüber hinaus auch den größten Bedarf zur Verbesserung ihrer Infrastruktur.
Der geplante Stadtumbau Ost ist ohne Geld in den Haushalten der Kommunen nicht realisierbar. Die Anhebung der kommunalen Beteiligung an den Bund-Länder-Programmen mit einer Drittelung im Jahr 2003 in Thüringen ist nicht vereinbar mit der finanziellen Situation in den Gemeinden.
Nicht nur das Land wird erstmalig Förderprogramme nicht vollständig in Anspruch neh-men können weil die Eigenmittel fehlen, auch für viele Kommunen werden die neuen Konditionen von erheblichem Nachteil sein und Investitionen verhindern.
Stadtumbau Ost darf aber nicht nur Rückbau und Abriss sein, soll die Flucht aus den Plattenbaugebieten gestoppt werden. Das Wohn-Umfeld muss weiter gestaltet werden und die Angebote des Handels und der Dienstleistungen müssen angemessen aufrechterhalten bleiben.
Das Stadtumbau und Baukultur eine Einheit bilden, zeigen die Stadtentwicklungskonzepte im Bundeswettbewerb zum Stadtumbau Ost. Es freut uns, dass die Landesregierung mit einer Vielzahl von Aktivitäten dieses Thema im Innenministerium in den politischen Mittel-punkt gerückt hat. Es ist auch für uns Kernpunkt der berufspolitischen Arbeit. Wir werden uns weiter aktiv beteiligen. Wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass Aktivitäten, wie die Gründung von Stiftungen zur Baukultur und zur Innenstadtentwicklung nicht paral-lel laufen sondern sinnvoll zusammen geführt werden.
Stadtumbau Ost benötigt vor allem Anreize für privates Kapital. Die neue Eigenheimzulage und die fehlende Differenzierung zwischen den Bedürfnissen in Ost und West werden fatale Auswirkungen haben. Wir fordern, dass diese Wohneigentumsförderung in der Definition reine Ländersache wird.
Benötigt werden wieder Investitionszulagen auch für Neubauten in den Innenstädten, um die Lebensfähigkeit und Attraktivität der Städte auch für das Wohnen zu erhalten.
Die 10%igen Abschreibungen über einen Zeitraum von 10 Jahren sollten auch auf Sanierungen in Innenstädten und Sanierungsgebieten ausgeweitet werden.
Die bisherigen Änderungen für das Bauen im Bestand und den Neubau haben die Immobilienwirtschaft in den ostdeutschen Städten nahezu zum Erliegen gebracht.
Trotz Überangebot an Wohnraum benötigen wir zum Erhalt der Kommunen in ihrer Funktionalität eine steuerlich motivierte Bau-Investitionsquote. Der qualitative Wohnungsbau muss belebt werden. Benötigt werden neue innerstädtische zukunftstaugliche Wohnformen, die in hohem Maße Individualität sichern und echte qualitative Alternativen zum Wohnen in Einfamilienhausrandsiedlungen bieten.
Es gilt, die Vorteile des individuellen Wohnens mit den Vorteilen des innerstädtischen Wohnens zu verbinden- eine Herausforderung insbesondere auch für Architekten. Die Stadtflucht umzukehren ist dringend geboten. Erste gute Beispiele zeigt dazu das Gemeinnützige Siedlungswerk mit den preisgekrönten Entwürfen Erfurter Architekten im Wettbewerb Trommsdorffstrasse, die im Infozentrum in der Erfurter Löberstrasse gegenwärtig zu sehen sind.
Verbunden mit dem Stadtumbau in Thüringen besitzt für uns auch die weitere Entwicklung des Ländlichen Raumes eine große berufspolitische Bedeutung. Dazu bieten wir als Architektenkammer Thüringen mit den „Schulen der Dorferneuerung“ den Bürgern in den Ge-meinden ein Podium, in dem sie selbst Stärken und Schwächen ihrer Gemeinde erkennen können und Dorferneuerungsbeiräte bilden. Ein guter Weg von der quantitativen Förderung in der Dorferneuerung zur qualitativen und anspruchsvollen, bürgernahen Förderung.
Meine Damen und Herren,
Die Novelle der Thüringer Bauordnung liegt nun vor uns. Positiv sehen wir die angemessene Ausweitung des Anzeigeverfahrens und die Übertragung von Prüftätigkeiten im vor-beugenden Brandschutz und weiterem auf dafür qualifizierte Freiberufler. Wir erwarten, dass der Energiebedarfsausweis nur von den dafür zertifizierten Energie-beratern Bau ausgestellt werden darf. Wir brauchen Spezialisierungen und werden dazu auch das notwendige Weiterbildungsangebot vorhalten.
Aber um Investoren zu gewinnen und Investitionen zu fördern müssen Zeitabläufe beim Bauen auch planbar sein. Es geht nicht, dass in Thüringen Bauleitplanung und Baugenehmigungen länger dauern, als die eigentliche Planung und Ausführung des Objektes. Wir sind bei den Baugenehmigungsfristen bei einer Reduzierung auf ein Fünftel der Bau-anträge immer noch auf dem Stand von 1999.Die Erteilung einer Baugenehmigung dauert im Durchschnitt ein halbes Jahr und länger. Das ist nicht das erforderliche investitions-freundliches Klima im Freistaat.
Deshalb fordern wir auch eine Festsetzung in der Bauordnung, das nach spätestens 12 Wochen nach Antragstellung ein vollständiger und zulässiger Bauantrag zu genehmigen ist bzw. als genehmigt gilt.
Das wäre ein messbarer, echter Bürokratieabbau, der Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet. Wir stehen im föderalen Wettbewerb in Deutschland, ein einheitliche Bauordnung wird es mit den Länderstrukturen nicht geben, deshalb unsere Aufforderung an die Landtagsabgeordneten: Suchen Sie mit uns nach Möglichkeiten zur Beschleunigung. Sie entscheiden über dieses Gesetz, ob Thüringen eine Vorreiterrolle für das unbü-rokratische und qualitätsvolle Bauen einnimmt.
Auch im Baunebenrecht wäre eine Entschlackung notwendig. Uns geht es dabei um eine Orientierung auf Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit. Nicht die einzelnen Orte sollten im Vordergrund stehen, sondern die Regionen mit ihrer Typik, Wirt-schaftskraft und Identität. Auf diese Ziele sollte sich auch der neue Landesentwicklungs-plan orientieren und damit verstärkt die Regionen fördern.
Die neue DIN –Norm 18030 liegt als Entwurf vor und regelt die berechtigten Ansprüche der Behinderten. Wir werden mit Veranstaltungen und Weiterbildung den Berufsstand dazu qualifizieren.
Unser Berufstand wird stark tangiert vom Wirken von Landes- und kommunalen Gesellschaften. Wir begrüßen deshalb, dass die Landesregierung die Landesgesellschaften zusammenführt und in den Aufgaben auf Investorenwerbung und Projektentwicklung konzentriert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Architektenkammer Thüringen hat gegenwärtig 1879 eingetragene Mitglieder. Eine Zahl, die ich Ihnen seit über 5 Jahren fast unverändert nenne.
Diese Entwicklung bei uns spiegelt sehr deutlich wieder, dass es für die Absolventen der Hochschule und Fachhochschule Thüringens keinen Anreiz gibt, keine Arbeit, um hier zu bleiben. Eine bedenkliche Situation für den Berufsstand und seine demografische Struktur, weil Thüringens Architekten im Durchschnitt 10 Jahre älter sind als der Durchschnitt der Thüringer Bevölkerung mit ihren 41 Jahren. Die Anzahl der Büros ist schon deutlich rückläufig. Nur noch 960 freischaffende Architektur- und Stadtplanungsbüros sind registriert. Wir werden deshalb zukünftig die Eintragungsvoraussetzungen für die Absolventen erleichtern und einen monatlichen Beratungsservice zur Existenzgründung, vor allem aber zur Existenzsicherung gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank anbieten.
Für das Jahr 2003 steht wieder die Aktion „apropos architektouren“ am 28.und 29. Juni im Mittelpunkt unserer Öffentlichkeitsarbeit. Verbunden ist diese Veranstaltungsreihe mit einem Tag der offenen Tür in den Architekturbüros und einer Architekturnacht in den Erfurter Stadtwerken sowie einer Aktionswoche „Architektur und Design“ in Verbindung mit dem Thüringer Einzelhandel. Begleitend findet dazu eine Ausstellung im Kulturhof Krönbacken in Erfurt statt.
Auch unsere Veranstaltungsreihe „Bauen“ wird zur Thüringenausstellung mit „Bauen ohne Emissionen und Immissionen“ fortgeführt. Der Herbst bietet eine Ausstellung zu den Typenschulprojekten und zum Thüringer Schulbaupreis.
Diese geht auf Wanderschaft und wird danach zuerst in der Berliner Galerie Aedes gezeigt. Sie sind zu diesen Veranstaltungen schon jetzt herzlich eingeladen.
Das Jahr 2003 ist bei uns Wahljahr. Die Neuwahl der Vertreter, der Kammergruppen-Vorstände, der Ausschüsse und des Vorstandes sowie des Präsidiums stehen ins Haus. Diese Wahl im Mai wird hoffentlich Erneuerung und Kontinuität zugleich sein. Ich rufe deshalb besonders die jungen Architektinnen und Architekten zur Mitwirkung in der Kammer auf. Nur wer mitwirkt, kann verändern.
Meine Damen und Herren,
wir wollen und werden auch in diesem Jahr wieder ihr kompetenter Partner rund um das Planen, das Gestalten, Entwerfen und Bauen sein. Wir stehen Ihnen zu allen Fragen der Architektur, des Städtebaus, der Landschaftsarchitektur und der Innenarchitektur als Architekt, Generalplaner, in Bietergemeinschaft zur Verfügung. Wir streiten und engagieren uns weiter für die Förderung von Architektur und Baukultur in den Städten und Dörfern, Landkreisen und auf Landesebene. Wir waren hoffentlich immer ihr aktiver Partner und wollen es bleiben.
Egal, ob über einen Architektenwettbewerb, ein Verhandlungsverfahren oder in der Direkt-vergabe: Für Architektenleistungen sind die Architekten allein die kompetenten und qualifizierten Dienstleistenden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich darf nun das Wort an Thüringens Finanzministerin Frau Birgit Dietzel übergeben. Ich würde mich freuen, wenn Sie, werte Gäste unseres Neujahrsempfanges, wie gewohnt anschließend noch das individuelle Gespräch mit uns führen und noch verweilen. Herzlichen Dank auch an dieser Stelle Herrn Hoffmann für seine musikalische Begleitung und dem Team des Kaisersaales für den gewohnt guten Service.