Programm zur Förderung erneuerbarer Energien: Richtlinienänderungen und Programmhinweise der KfW
Merkblatt und Übersicht mit den Änderungen im Programm
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien verändert und stärker auf die wärmeerzeugenden Technologien fokussiert. Daraus ergeben sich Änderungen der Bedingungen des Programms zur Förderung Erneuerbarer Energien (Programm Nr. 128).
Es wird unter www.kfw.de über inhaltliche Änderungen zu den einzelnen Verwendungszwecken informiert (insbesondere zu Geothermieanlagen, Nahwärmenetzen bei Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung und bei Geothermieanlagen, zur Einstellung der Wasserkraftanlagenförderung und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens de neuen Regelungen für Anträge in der Darlehensvariante).
Die Übersicht über die Änderungen im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien sowie das Merkblatt – gültig ab Inkrafttreten der Förderrichtlinien des Bundes – haben wir für Sie zum Download als PDF-Dateien bereitgestellt.