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Rechtsunsicherheit bei Produktverwendung für Notausgänge und Paniktüren

Auszug aus dem BAK-Newsletter 08/2004

Mit Schreiben des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FV S+B) vom 28. Juli 2004 erhielten die Landesarchitektenkammern kürzlich die Information, dass die Normen zu Schlössern und Baubeschlägen, DIN EN 179 (Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen) und DIN EN 1125 (Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen) als Teil der europäischen Norm CEN/TC 33 im Februar 2004 in die Bauregelliste A/ Teil 1 aufgenommen wurden. Der FV S+B vertritt die Ansicht, dass diese Normen damit als Stand der Technik bei der Planung zwingend zu berücksichtigen wären, auch wenn in manchen Landesbauordnungen noch kein Bezug auf sie erfolgt. Dagegen informiert Ministerialrat Henning Jäde als Vorsitzender der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz im DAB 05/2004, Seite 62, dass die Anforderungen nach Musterbauordnung keinen ausschließlichen Einsatz der in DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 geregelten Produkte verlangen.

Weitere Informationen:
Stellungnahme FV S+B unter
DAB 3/2004, Seite 63, Artikel "Notausgänge und Paniktüren neu geregelt" von Jörg Crauser
insbesondere DAB 5/2004 Leserbrief zum vorgenannten Artikel von Ministerialrat Henning Jäde

veröffentlicht am 26.08.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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