Resümee zur Weiterbildung von Architekten und Bauingenieuren
Diskussionsbeitrag Bernd Eckert, Geschäftsführer BWAW gGmbH, anlässlich der Vertreterversammlung der AKT am 28.11.2003
Sehr geehrte Architektinnen und Architekten,
sehr geehrte Vertreter der Architektenkammer Thüringen,
sehr geehrter Vorstand,
sehr geehrter Herr Präsident,
im Rahmen Ihrer heutigen Vertreterversammlung ist unsere Bildungseinrichtung gebeten worden, eine Resümee der bisherigen Arbeit auf dem Gebiet der Weiterbildung von Architekten und Bauingenieuren zu geben.
Die Anfänge der berufsbegleitenden Weiterbildung von Architekten, Bauingenieuren und Bausachverständigen in der BWAW gGmbH reichen in das Jahr 1993 zurück.
Nach den ersten erfolgreichen Seminaren zum neuen Baurecht erhielten wir durch die berufsständischen Kammern den Zuschlag, jährliche Programme zur Weiterbildung ihrer Mitglieder zu erstellen und durchzuführen.
1995 wurde der erste Kooperationsvertrag zwischen der Architektenkammer Thüringen und unserer Bildungseinrichtung unterzeichnet, im Folgejahr wurden gleiche vertragliche Beziehungen mit der Ingenieurkammer Thüringen zur Fortbildung der Kammermitglieder geschlossen.
Diese Kooperationsverträge, die jedes Jahr erneuert werden, geben uns den Rahmen für die gemeinsame Bildungsarbeit. Hierbei übernehmen die Kammern die Auswahl der inhaltlichen Schwerpunkte der Bildungsarbeit,
empfehlen Themen und Referenten, unterstützen die konzeptionelle Vorbereitung von Veranstaltungen und Lehrgängen.
Unsere Bildungseinrichtung übernimmt die Organisation der Weiterbildung, das komplette Bildungsmanagement:
Die Weiterbildungsprogramme werden halbjährlich erarbeitet und ausgeschrieben.
Einige Architekten- und Ingenieurkammern bevorzugen die Herausgabe von Jahresprogrammen. Wir haben uns in Thüringen mit beiden Kammern auf die Erarbeitung von Halbjahresprogrammen verständigt.
Auf diesem Wege kann eine zeitnahe Behandlung von fachlichen Problemen und Fragen der Architekten und Bauingenieure gewährleistet werden.
Für die Vorbereitung, Akquisition und Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen zeichnet unsere Bildungseinrichtung eigenständig verantwortlich, sie trägt das alleinige unternehmerische Risiko.
Die Kalkulation der Bildungsmaßnahmen, zu der wir an anderer Stelle noch kommen, erfolgt in unserem Hause und orientiert sich an der Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit.
Die Weiterbildung für Architekten, Bauingenieure und Sachverständige ist vor 2 Jahren als Sachbereich in den Geschäftsbereich Berufsbegleitende Weiterbildung der BWAW Thüringen gemeinnützige GmbH strukturell eingeordnet worden.
Gestatten Sie mir einige Worte zu unserer Bildungseinrichtung, dem Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung gGmbH:
Das BWAW, hervorgegangen aus einer Betriebsakademie, wurde im Juli 1990 mit damals 8 Mitarbeitern gegründet, mit dem Ziel, eine moderne Bildungseinrichtung für Aufgaben der Aus- und Weiterbildung in Thüringen zu schaffen.
Standen in den ersten Jahren der Tätigkeit eine breite Palette von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Thüringer Arbeitsämtern im Mittelpunkt, so hat sich das Profil des BWAW bis zum heutigen Zeitpunkt wesentlich verändert.
Durch die Weiterentwicklung unserer Unternehmensstrategie in Richtung „Bildungsdienstleister“ trat die Schaffung ganzheitlicher Bildungsprozesse in der Einheit von Erstausbildung, Überbetrieblicher Ergänzungsausbildung und Zusatzqualifizierung sowie Umschulung und Unternehmensbezogener Weiterbildung verstärkt in den Vordergrund.
Diese Entwicklung und die daraus resultierende Unternehmensnähe führten zur Herausbildung von Kompetenzfeldern
- in den Berufen der IT -Aus- und Weiterbildung
- im Berufsfeld der Mikrotechnologie und Mikrosystemtechnik
- in der berufsbegleitenden Weiterbildung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige
- im kaufmännischen Bereich
- und durch die Sc haffung von berufsbildenden Ersatzschulen
- befinden sich 212 Auszubildende in Maßnahmen der Überbetrieblichen Erstausbildung
- nehmen 581 betriebliche Auszubildende aus 135 Unternehmen der Region an Lehrgängen der Überbetrieblichen Ergänzungsausbildung und Zusatzqualifizierung teil
- sind 334 Teilnehmer in Maßnahmen der Umschulung und Fortbildung
- werden auf der Grundlage der umfangreichen Firmenkontakte eine Vielzahl unternehmensspezifischer Weiterbildungslösungen erarbeitet und realisiert; z. B.
- im Bereich des neu geschaffenen Weiterbildungssystems mit der IHK Erfurt
- im Bereich der Mikrotechnologie durch die Nutzung eines, mit Unterstützung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur errichteten, Reinraumes für Ausbildungszwecke
- im Bereich der Architekten-, Ingenieur- und Sachverständigenweiterbildung.
- im Bereich des neu geschaffenen Weiterbildungssystems mit der IHK Erfurt
Die Gestaltung von mehreren Modellversuchen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt seit 2 Jahren zum Zielgerichteten Aufbau von Aus- und Weiterbildungsnetzwerken mit Unternehmen der Region, aber auch über die Grenzen Thüringens hinaus.
So sind 120 Unternehmen der IT -Branche und 20 Unternehmen der Mikrotechnologie aus den Regionen Erfurt, Jena und Ilmenau zu festen Kooperationspartnern bezüglich unserer Bildungsarbeit geworden.
Durch die Zusammenarbeit mit 19 Thüringer Ausbildungsverbünden und die Mitarbeit im Projekt „Regiokom – Regionale Kooperation für Ausbildungsplätze“ sowie Organisation einer jährlichen Ausbildungsbörse unterstützt das BWAW aktiv die Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
Das BWAW wurde 2000 und 2001 im Projekt „Regiokom“ als Preisträger ausgezeichnet.
Mit der Zertifizierung im Jahr 2002 nach der Norm DIN ISO 9001/ 2000 haben sich alle Mitarbeiter unserer Bildungswerke hohe Qualitätsansprüche hinsichtlich Kundenzufriedenheit – Mitarbeiterzufriedenheit – Qualitätssicherung – Wirtschaftlichkeit gestellt.
Das Weiterbildungsspektrum für Architekten und Bauingenieure, in erster Linie Tagesseminare, zeichnet sich durch Vielfalt und Aktualität aus, es umfasst Themen auf den Gebieten des Baurechts, der Konstruktion und Bauphysik, der Bauplanung und Bauausführung, des Baumanagements, der modernen Kommunikation und der EDV.
Im Laufe der Jahre wechselten die Weiterbildungsschwerpunkte in Abhängigkeit von den baurechtlichen Vorgaben, von neuen Verordnungen, neuen technischen Normen und auch Regeln der Technik. Bei der Vermittlung neuen Wissens standen und stehen uns viele Fachleute, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte und auch Vertreter von Behörden zur Seite. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle auch die enge Kooperation mit der Bauhaus-Universität Weimar und der Fachhochschule Erfurt.
Im Laufe der Jahre wurden mit Unterstützung der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen auch Lehrgänge konzipiert und erfolgreich durchgeführt:
So wurden 2 Arbeitsamtslehrgänge für arbeitslose Architekten und Bauingenieure sowie für arbeitslose Absolventen durchgeführt, Lehrgänge für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren auf Baustellen und 2 Lehrgänge zum Erwerb der Qualifikation „Energieberater Bau“.
Seit diesem Jahr führen wir in Zusammenarbeit mit beiden Kammern die Zusatzqualifikation „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“ durch, die nach erfolgreich bestandener Prüfung mit dem Zertifikat der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen dokumentiert wird.
Mit dieser Qualifikation bereiten sich Architekten und Ingenieure auf die zu erwartenden Forderungen der neuen Thüringer Bauordnung 2004 vor.
Seit 1997 wird auf der Grundlage von Kooperationsverträgen zwischen der AKT, der IngKTh und dem Landesverband Thüringen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. und unserer Bildungseinrichtung eine umfassende Ausbildung für Sachverständige durchgeführt, die bundesweit Anerkennung und Resonanz genießt.
chwerpunkte sind z. Z. Seminare zur Vorbereitung auf die Sachverständigentätigkeit, eine Komplex-Ausbildung in den Sachgebieten „Schäden an Gebäuden“ sowie „Leistungen und Honorare für Architekten und Ingenieure nach HOAI“ und Vertiefungsseminare für Sachverständige verschiedener Sachgebiete.
Das Ziel der Sachverständigenweiterbildung besteht in der Vorbereitung der Teilnehmer auf die Prüfung zum öffentlich bestellten und gerichtlich vereidigten Sachverständigen.
Als wir 1996 gemeinsam mit dem Sachverständigenverband und beiden Kammern die ersten konzeptionellen Striche für eine Weiterbildung im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ zeichneten, zählten wir in ganz Thüringen ca. 5 öffentlich bestellte und gerichtlich vereidigte Sachverständige in diesem Sachgebiet.
Die Zahl ist bis heute auf 41 angewachsen, wobei 14 Kollegen intensiv unsere Weiterbildung besucht haben, weitere 10 Teilnehmer unserer Weiterbildung wurden in anderen Bundesländern öffentlich bestellt und gerichtlich vereidigt.
Ich denke, solche Ergebnisse sprechen für die hohe Qualität der Weiterbildung der Architektenkammer Thüringen und der anderen Kooperationspartner, denn Sie wissen ja, welche hohen Anforderungen in den Sachverständigenprüfungen gestellt werden.
Wie schaut es nun bei der Beteiligung der Mitglieder an der Kammerweiterbildung aus, zu welchen
Schlussfolgerungen kommen wir aus unserer Sicht, nach diesen fast 10 Jahren Bildungsarbeit:
Teilnahme an berufsorientierten kostenpflichtigen ...
Vorausschicken kann ich, dass die Teilnehmerstatistik die wirtschaftliche Situation der Thüringer Planungsbüros, der gesamten Bauwirtschaft, Veränderungen in der Gesetzgebung und noch vieles mehr widerspiegelt.
Berücksichtigung fanden die Daten von 1995 bis 2002, da diese abgeschlossen und belegt sind.
Ausgewertet wurden durchgeführte Seminarveranstaltungen je Tag und Teilnehmerstruktur:
- Bis zum Jahre 1999 hatte sich die Zahl der sich weiterbildenden Architekten und Ingenieure verdreifacht, gleiches trifft auf die wahrgenommenen Veranstaltungen zu.
- Besonders fallen die Jahre 1998 und 1999 ins Auge, hier begannen wir mit der Sachverständigenausbildung und am 10.06.1998 trat die Neue Baustellenverordnung in Kraft.
- Ab dem Jahr 2001 verzeichnen wir auch in Thüringen eine zurückgehende Auftragslage im Baubereich, den Planungsbüros fehlt mehr und mehr der notwendige finanzielle Raum zum Besuch von dringend notwendigen Weiterbildungsveranstaltungen.
- Diese Tendenz setzt sich bis zum heutigen Tage fort. Für das Jahr 2003 erwarten wir gleiche Zahlen auf dem Stand 2002.
- Nehmen wir das Durchschnitts - Teilnehmerjahr - 2000:
Etwa knapp nur 1/4 der Mitglieder der AKT hat sich im Jahr im Rahmen der Kammerweiterbildung fortgebildet (wobei einige Architekten mehrere Seminare besucht haben). Es stellt sich die Frage, ob und welcher Art sich die anderen 75% der Mitglieder weitergebildet haben.
- Die Anzahl der durchgeführten Seminare bestätigt wie auch die Teilnehmerzahlen bis 1999 einen rasanten Anstieg.
- Das Verhältnis der fallenden Teilnehmerzahlen ab dem Jahr 2000 zu den Vorjahren bestätigt sich jedoch bei der Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen im gleichen Zeitraum nicht.
- Das bedeutet, dass mehr Themen mit weniger Teilnehmern wahrgenommen wurden.
Veranstalter im Auftrage der Kammern noch mehr Unterstützung durch die Fach- und Kammergruppen sowie auch durch die Teilnehmer an Veranstaltungen.
Oftmals werden Fachprobleme diskutiert, die die Grundlage für interessante Veranstaltungen liefern könnten. So befragen wir die Teilnehmer an Seminaren stets nach ihrer Einschätzung der besuchten Veranstaltung und bitten um weitere Themenvorschläge.
Der Rücklauf hinsichtlich Themenvorschläge ist sehr sporadisch und fast nicht verwertbar.
Kommen wir zu dem „Problem“ – Seminarentgelte:
Wie ich eingangs bereits bemerkte, ist unsere Bildungseinrichtung für die Vorbereitung, Akquisition und Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen eigenständig verantwortlich, sie trägt das alleinige unternehmerische Risiko.
Für die Realisierung des Bildungsmanagements stehen uns außer der Teilnehmerentgelte keinerlei finanzielle „Töpfe“ zur Verfügung, die Bildungsveranstaltungen müssen sich also selber tragen.
Wenn Seminare durchgeführt werden, deren Einnahmen sich unterhalb der Mindestkalkulation bewegen, muss dieses Minus durch andere Veranstaltungen, bei denen Rückstellungen erwirtschaftet werden können, ausgeglichen werden.
Seit 4 Jahren arbeitet unsere Bildungseinrichtung streng mit dem Controlling-Instrument der Deckungsbeitragsrechnung.
Ich verrate Ihnen kein Geheimnis – unsere DBR Ende September 2003 weist für den Geschäftsbereich Berufsbegleitende Weiterbildung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige, kumuliert für das Jahr 2003, einen Fehlbetrag von 938,37 € aus.
Die Ingenieurkammer Thüringen unterstützt ihre Mitglieder nach wie vor je Seminartag mit 10,00 €, die im entsprechenden Seminarentgelt Berücksichtigung finden.
Auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen hatte die Architektenkammer Thüringen 2001 eine gleichwertige finanzielle Unterstützung der Mitglieder eingestellt.
Unsere Kooperationsvereinbarungen mit der AKT und der IngKTh sehen vor, dass wir den Kammermitgliedern auf Nachweis der Mitgliedschaft einen Rabatt von 25% des Gästepreises gewähren.
Berufsanfänger entrichten 60% des Entgelts für Gäste und arbeitslose Mitglieder beider Kammern 25% des Entgelts für Mitglieder.
Letztere Rabatte können jedoch erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gewährt werden und nicht in der Sachverständigenweiterbildung.
Bei längerfristigen Lehrgängen, so beim „Energieberater Bau“ oder auch beim „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“ können auf Grund der eingeschränkten Teilnehmerzahlen keine Rabatte für Kammermitgliedschaft berücksichtigt werden.
Wir bemühen uns, dort wo es möglich ist, Lehrgänge durchzuführen, die vom Freistaat Thüringen und der EU gefördert werden.
So fand der Lehrgang „Energieberater Bau“ 2 x unter Einsatz von Fördergeldern statt, was den Teilnehmern natürlich zugute kam.
Sobald sich die Teilnehmerstruktur nicht mehr als homogen erweist, dass auch Architekten und Ingenieure – Angestellte im öffentlichen Bereich oder auch arbeitslose Kollegen teilnehmen, ist eine Förderung auf Grund der geltenden Förderrichtlinien nicht mehr möglich.
Entgeltvergleich
Ein Vergleich der Entgelte für Tagesseminare (8 Seminarstunden) mit 8 Architektenkammern und deren Akademien besagt, dass wir in Thüringen mit unseren Seminarentgelten nach der Architektenkammer Sachsen-Anhalt am niedrigsten rangieren.
Bei den Lehrgängen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator auf Baustellen weisen unsere Entgelte im Vergleich zu den aufgeführten ein niedriges Niveau aus.
Somit wird unser, bereits seit vielen Jahren bestätigter Eindruc k, Weiterbildung für Architekten und Bauingenieure auch für die Teilnehmer wirtschaftlich anzubieten, gestärkt.
Die Kosten für das Bildungsmanagement werden in anderen Architektenkammern bzw. in deren nach geordneten Akademien im Kammerbudget berücksichtigt.
Unsere Seminarentgelte haben sich seit 1998 nicht erhöht, auch nicht mit der Währungsumstellung auf den Euro. Im Vergleich dazu stieg der Verbraucherpreisindex für Deutschland im gleichen Zeitraum um 5,5 %, im Bereich der Bildungsdienstleistungen sogar um 9,9 %.
Sehr geehrte Anwesende,
wenn ich Ihnen mit meinem Resümee zur Weiterbildung Ihrer Kammermitglieder in den letzten Jahren eine Grundlage zur weiteren Planung, insbesondere hinsichtlich der Einführung einer Weiterbildungspflicht für Mitglieder geben konnte, so würde mich das sehr freuen.
Unsere Bildungseinrichtung steht Ihnen jederzeit für Anfragen, Informationen und vor allem für konzeptionelle und aktive Mitarbeit zur Seite.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!