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Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Hinweis der Geschäftsstelle

Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit diese für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist. Über die Zugangsvoraussetzungen, zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie sonstige Bestimmungen informiert das Innenministerium im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/ 2009 S. 525-531.

veröffentlicht am 23.04.2009 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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