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Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 38/2017 vom 18. September 2017 auf S. 1298 ff. veröffentlicht.

Die Förderung zielt ab auf die Verminderung von Treibhausgasemissionen in Thüringen. Ziel der Förderung ist es, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise des Freistaats Thüringen bei Maßnahmen, die zur Verminderung von Treibhausgasemissionen  bei ihnen direkt oder im Bereich ihrer Gebietskörperschaften beitragen, zu unterstützen. Eine besondere Bedeutung haben dabei Klimaschutzstrategien, Wärmeanalysen und –konzepte sowie die eigene Mobilität und die eigenen Liegenschaften.

Gegenstand der Förderung ist u.a. die Erstellung von Konzepten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden.

Weitere Informationen und Download der Richtlinie: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kommunale-Klimaschutzmassnahmen#download

veröffentlicht am 22.11.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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