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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien (Förderrichtlinie Wohneigentum für Familien – RLFamWoE)

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2024 vom 8. Juli 2024 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien (Förderrichtlinie Wohneigentum für Familien – RLFamWoE) bekanntgegeben.

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützt der Freistaat Familien mit Kinder beim Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen.

Die Förderrichtlinie Wohneigentum für Familien kann über folgenden Link als PDF heruntergeladen werden:

veröffentlicht am 16.09.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis, Förderprogramme

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