Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Architektenkammer Thüringen, Frau Astrid Oestereich, Tel.: 0361-210 50 40, oestereich@architekten-thueringen.org.
Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung, Werbung, Messen und Exportkooperationen bekanntgegeben. Erstmalig sind die Freien Berufe (Architekten und Ingenieure) gleichberechtigt wie die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes einbezogen worden. Die Anträge zur Außenwirtschaftsförderung sind vor Beginn der Maßnahme bei den berufsständischen Kammern zu stellen und werden durch die Industrie- und Handelskammern beschieden. Im Durchschnitt werden 50 % einer Maßnahme gefördert.