Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung insbesondere auf Basis von Energien

Hier: Ergänzung und Änderung der Richtlinie vom 12.10.2001 veröffentlicht im ThürStAnz. Nr. 49/2001 S. 2590

Vorgenannte Richtlinie wird wie folgt ergänzt und geändert:

Der Punkt 5.4.2. wird ersetzt durch:

Für Maßnahmen nach Nr. 2.1.2 (Photovoltaikanlagen) wird ein Zuschuss von 500,00 Euro je kWp installierter elektrischer Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 Euro je Anlage gewährt. Gemeinden und Gemeindeverbänden wird ein Zuschuss von 1.500,00 Euro je kWp installierter elektrischer Leistung bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 Euro je Anlage gewährt.

In Punkt 5.4.4 wird Satz 2 gestrichen.

Der Punkt 5.4.6 wird ersetzt durch:

Für Maßnahmen nach Nr. 2.1.6 (Blockheizkraftwerke) wird ein Zuschuss von

-200,00 Euro je kW installierter elektrischer Leistung bei Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung,
-150,00 Euro je kW installierter elektrischer Leistung bei Anlagen über 100 kW elektrischer Leistung

bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro je Anlage gewährt.

Als Punkt 5.8 wird eingefügt:

Die Zuschüsse nach 5.4 werden nur gewährt, wenn sie mindestens 5 % der Investitionsausgaben betragen.

In Punkt 7.1.2 und 7.2.2 wird die Adresse des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur geändert in Postfach 900225, 99105 Erfurt. In Punkt 7.1.3 und 7.2.3 wird die Adresse der Thüringer Aufbaubank (TAB) geändert in Postfach 900244, 99105 Erfurt.

In Punkt 8 werden folgende zwei Sätze angefügt:

Die Änderungen der Richtlinie treten am 01. Januar 2004 in Kraft . Die Richtlinie wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 außer Kraft gesetzt.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur

veröffentlicht am 02.03.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken