Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2009 S. 1427-1430
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für Kleinkläranlagen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie.
Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen für dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranalagen im Sinne des § 2 Nummer 10 Thüringer Wassergesetz in den Gebieten, für die von den kommunalen Aufgabenträgern innerhalb von 15 Jahren kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage vorgesehen ist, die keine Kleinkläranlage ist.
Über Zweck, Empfänger und Voraussetzungen sowie Höhe der Zuwendungen informiert der Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2009 S. 1428.